Einträge zu dem Titel "Warum und mit welchem Recht sprechen wir von vernunftrechtlichen Gesetzbüchern der Aufklärung? / Krause, Peter (2005)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200232827l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Warum und mit welchem Recht sprechen wir von vernunftrechtlichen Gesetzbüchern der Aufklärung?
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Aufklärung > Gegenaufklärung; Frühaufklärung; Spätaufklärung; Katholische Aufklärung
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen.
Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft
Rechtsreformen > Justizreformen > Rechtspolitik; Reformpolitik
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Krause, Peter
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 297-340
[76 Erscheinungsjahr] 2005
[81 Allg.Fußnote] Mit engl. Res.
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b960991960l
Kultur- und rechtshistorische Wurzeln Europas : Arbeitsbuch / Wolff, Jörg; Baranowski, Günter 2005
Reformation und frühneuzeitlicher Staat / Link, Christoph 2005
The church as promoter of the law : The emergence of canon law as a seperate discipline in the middle ages / Dondorp, Harry; Hallebeek, Jan 2005
Vom Rechtskundigen zum Gelehrten Juristen : Die Professionalisierung des Juristenstands in Deutschland im Mittelalter / Schlosser, Hans 2005
Rechtsbücher : Sachsenspiegel und Schwabenspiegel / Richter, Klaus 2005
Der Sachsenspiegel im Kontext europäischer Rechtsgeschichte : "Teutsche" und überregionale Aspekte anhand von Bilderhandschriften und Glossen / Kannowski, Bernd 2005
Rechtsbildung in Deutschland im Zeitalter der Rezeption / Sellert, Wolfgang 2005
Das mittelalterliche Stadtrecht als Forschungsproblem / Dilcher, Gerhard 2005
Recht als System bei Georg Friedrich Puchta / Haferkamp, Hans-Peter 2005
Grundrechtsentwicklung und Konstitutionalismus / Würtenberger, Thomas 2005
Große Verträge zur Neuordnung Europas in der Geschichte oder vermag das Recht die Macht zu zügeln? : Europäische Vertragswerke und deren Wirkungen / Lingelbach, Gerhard 2005
Die Bedeutung des Reichskammergerichts für die Rechtsentwicklung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation : Eine (Zwischen-)Bilanz / Diestelkamp, Bernhard 2005
[902 ] aI n03.3
[903 ] n11.2
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] E
[92c ] 05
[92d ] 13
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2006
[94f ] jak
[94i ] bec D20070719
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20130904/11:30:41-188407/340 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20070314/11:45:21