[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200232820l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | The church as promoter of the law : The emergence of canon law as a seperate discipline in the middle ages |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | 00384743 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | eng |
[40 | Hauptverfasser] | Dondorp, Harry |
[402 | weitere Verfasser] | Hallebeek, Jan |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 43-62 : Ill. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2005 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit dt. Res. |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b960991960l Kultur- und rechtshistorische Wurzeln Europas : Arbeitsbuch / Wolff, Jörg; Baranowski, Günter 2005 Reformation und frühneuzeitlicher Staat / Link, Christoph 2005 Vom Rechtskundigen zum Gelehrten Juristen : Die Professionalisierung des Juristenstands in Deutschland im Mittelalter / Schlosser, Hans 2005 Rechtsbücher : Sachsenspiegel und Schwabenspiegel / Richter, Klaus 2005 Der Sachsenspiegel im Kontext europäischer Rechtsgeschichte : "Teutsche" und überregionale Aspekte anhand von Bilderhandschriften und Glossen / Kannowski, Bernd 2005 Rechtsbildung in Deutschland im Zeitalter der Rezeption / Sellert, Wolfgang 2005 Das mittelalterliche Stadtrecht als Forschungsproblem / Dilcher, Gerhard 2005 Recht als System bei Georg Friedrich Puchta / Haferkamp, Hans-Peter 2005 Warum und mit welchem Recht sprechen wir von vernunftrechtlichen Gesetzbüchern der Aufklärung? / Krause, Peter 2005 Grundrechtsentwicklung und Konstitutionalismus / Würtenberger, Thomas 2005 Große Verträge zur Neuordnung Europas in der Geschichte oder vermag das Recht die Macht zu zügeln? : Europäische Vertragswerke und deren Wirkungen / Lingelbach, Gerhard 2005 Die Bedeutung des Reichskammergerichts für die Rechtsentwicklung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation : Eine (Zwischen-)Bilanz / Diestelkamp, Bernhard 2005 |
[902 | ] | aE n03.3 |
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[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | SP: HochMA; unter bes. Beachtg. d. D.C. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2006 |
[94f | ] | gri D20070412 |
[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20130703/09:01:11-181875/194 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20070314/11:32:52 |