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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200232293l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Innergesellschaftlich und hierarchisch begründete Rechtsbildung im Mittelalter : Ein Kommentar
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Gewohnheitsrecht > Common Law > Das Common Law ist das in vielen englischsprachigen Ländern geltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht). Rechtsetzung > Gesetzgebung
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Hauptverfasser]
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Willoweit, Dietmar (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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561-568
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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Rechtsbildung im Mittelalter fußt auf Gewohnheitsrecht!
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2006
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[99e
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Änderungsdatum]
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20140812/16:43:00-196651/259 oMS
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20070228/11:55:59
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