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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200232284l
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[20
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Aspetti della giustizia nei placiti longobardi : Note sul sistema delle prove
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Rechtsprechung > Gerichtsbarkeit Recht Langobarden > german. Volksstamm, nach eigener Überlieferung urspr. in S-Schweden ansässig (archäologisch nicht belegt), siedelte um Christi Geburt beiderseits der Niederelbe. Teile der L. wanderten seit dem 2. Jh. nach S-Mähren und Niederösterreich nördlich der Donau ein, von dort auch nach Ungarn (Pannonien). Im 3. und 4./5. Jh. folgten weitere Gruppen unterschiedlicher elbgerman. Herkunft. Auf der Grundlage dieses polyethn. Völkergemischs ist es seit der Mitte des 5. Jh. im norddanub. Limesvorland wohl zu einer neuen Stammesbildung der L. gekommen (erste namentl. Erwähnung 488 im Rugierland, Niederösterreich). 568 Einfall in Italien (Lombardei) u. gründeten das Langobardenreich mit der Hauptstadt Pavia (im S später Verselbstständigung der langobard. Herzogtümer Benevent und Spoleto). Karl d. Gr. eroberte 774 Pavia, unterwarf König Desiderius und nahm den langobard. Königstitel an. Die süditalien. Herzogtümer kamen im 11. Jh. unter normann. Herrschaft.
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[31h
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diverse Spezialschlagwörter]
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00394791
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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333-350
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2006
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20070228/11:43:47
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