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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200230991b
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[20
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Der Kampf Ludwigs des Bayern mit dem Papsttum : Die Nichtauswirkung des Interdikts auf die Reichsstadt Esslingen
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Interdikt > Ein Interdikt (lat.: "Untersagung") ist die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als Strafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der katholischen Kirche gegen den Übertritt ihrer Regeln und im Kampf gegen ihre Gegner. Diese Strafe fand noch bis in die Neuzeit hinein Anwendung und ist heute Bestandteil der Strafbestimmungen des Codex Iuris Canonici. Das Interdikt bedeutete für die Betroffenen den Ausschluaus der christlichen Gemeinschaft und das Versagen der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente. Kaiser > Kaisertum > Monarchie Papsttum Reichsstädte > Reichsstädtekollegium; Stadtstaaten > Reichsstände; Stadtrecht
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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00386573
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[31p
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diverse Spezialschlagwörter]
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Ludwig IV., der Bayer, Heiliges Römisches Reich, Kaiser (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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81-88
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2006
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20070131/11:28:14 gri
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