Einträge zu dem Titel "Säkularisationen und Säkularisationspläne im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom 16. bis zum 18. Jahrhundert / Wolgast, Eike (2004)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200229087b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Säkularisationen und Säkularisationspläne im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom 16. bis zum 18. Jahrhundert
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchengut
Landstände
Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet.
Säkularisation > Herrschaftswechsel; Klosteraufhebung (staatliche) > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Wolgast, Eike (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb1137
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 104
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 47-71
[76 Erscheinungsjahr] 2004
[902 ] aH n02.1
[903 ] aI n06.1
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] ZA
[92a ] E
[92b ] E
[92c ] 04
[92d ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Säkularisation hier: Als Entfremdung reichsunmittelbaren oder landsässigen Kirchenguts durch Übergang von einem geistlichen Eigentümer an einen weltlichen Fürsten oder an einen städtischen Magistrat
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2006
[94f ] gri D20061215
[94i ] sch
[94o ] 1a
[99e Änderungsdatum] 20140807/16:57:46-138440/38 oMS
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[M0m ] Ehemals Datei 204