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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200226969b
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Ausgedinge und Besitztransfer : Gerechtigkeit zwischen den Generationen? ; Das Beispiel der Herrschaft Frýdlant in Nordböhmen, 1558 - 1750
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Bauern > Bauernschaft; Landwirte; Neubauern Anerbenrecht > Höferecht; Hoferbe; Landwirtschaftliches Erbrecht; Bäuerliches Erbrecht; Hofübergabe; Hofnachfolge > Erbrecht > Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom sonstigen Vermögen, das nach allgemeinen Regeln vererbt wird (z. B. auf alle Kinder nach BGB-Erbrecht), nach den besonderen Regeln des Anerbenrechts auf den Anerben vererbt (z. B. alleine auf das älteste Kind als Hoferben nach Höfeordnung). In der feudalen Tradition entspricht die Primogenitur dem Anerbenrecht. Der Gegensatz hierzu ist die Realteilung. Altenteil > Altenteilverträge; Leibgedinge (Altenteil); Altsitze; Ausgedinge > Altersfürsorge
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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s199408369l
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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219-240 : Tab.
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2006
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20061011/13:30:45 gri
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