Einträge zu dem Titel "Die Volksversammlungen in Mommsens "Staatsrecht" : Oder Mommsen als Gesetzgeber / Jehne, Martin (2005)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200224860l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Volksversammlungen in Mommsens "Staatsrecht" : Oder Mommsen als Gesetzgeber
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Geschichtsschreibung > Historiografie; Historiographie; Annalen > Geschichtswissenschaft
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
Staatsrecht > Staatsgewalt > Öffentliches Recht > Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts; die Disziplinen verhalten sich dabei wie zwei konzentrische Kreise: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht.
[31p diverse Spezialschlagwörter] Mommsen, Theodor
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Jehne, Martin
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 131-160
[76 Erscheinungsjahr] 2005
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b960988982l
Theodor Mommsens langer Schatten : Das römische Staatsrecht als bleibende Herausforderung für die Forschung / Nippel, Wilfried; Seidensticker, Bernd 2005
Das "Staatsrecht" in der Diskussion - von 1871 bis heute / Nippel, Wilfried 2005
Die wissenschaftlichen Vorläufer von Mommsens "Staatsrecht" / Giovannini, Adalberto 2005
Die Magistratur in Mommsens "Staatsrecht" / Lintott, Andrew 2005
Ein "Gegensatz von Form und Inhalt" : Theodor Mommsens Konzept des republikanischen "Senatsregiments" ; Hindernisse oder Herausforderung? / Hölkeskamp, Karl-Joachim 2005
Mommsens "Princeps" / Peachin, Michael 2005
Mommsens Umgang mit den Quellen des römischen Strafrechts / Liebs, Detlef 2005
[902 ] aL n11.2
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] G
[92c ] 13
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2006
[94f ] gri D20061116
[94i ] bec D20070625
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20070625/09:58:31 bec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20060719/09:19:35
[M0m ] Ehemals Datei 203