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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200224303l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die feinen Unterschiede : Die soziale Stellung der schwäbischen Reichsritter im Gefüge des Reichsadels
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet. Schwäbischer Reichskreis Reichsritterschaft > Adel > Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft der freien uradligen Herren, die auf ihren Besitzungen in Schwaben, Franken und im Rheinland die unmittelbare Unterordnung unter Kaiser und Reich bewahren konnten, ohne jedoch auf den Reichstagen des Reiches Sitz und Stimme zu haben. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Schwaben; 00402768
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Hauptverfasser]
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Schraut, Sylvia (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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545-560 : Ill., Tab.
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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SP: 18. Jh.
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2006
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[99e
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Änderungsdatum]
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20150630/12:31:44-130921/1997 osg
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[99K
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20150630/17:26:50-131170/2068
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20060628/12:08:15
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