Einträge zu dem Titel "Das "Consistorium Metropoliticum Salisburgense" zur Zeit von Fürsterzbischof Sigismund von Schrattenbach (1753 - 1771) : Kanonistische Anmerkungen zu einer Dienst- und Geschäftsordnung / Paarhammer, Hans (2006)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Das "Consistorium Metropoliticum Salisburgense" zur Zeit von Fürsterzbischof Sigismund von Schrattenbach (1753 - 1771) : Kanonistische Anmerkungen zu einer Dienst- und Geschäftsordnung
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Erzbistümer > Erzstifte; Fürstbistümer
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
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[31p diverse Spezialschlagwörter] (DE-588)117033391
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Paarhammer, Hans
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 309-324
[76 Erscheinungsjahr] 2006
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b960988356l
Salus animarum suprema lex : Festschrift für Offizial Max Hopfner zum 70. Geburtstag / Kaiser, Ulrich; Raith, Ronny; Stockmann, Peter 2006
Das Besetzungsrecht bei den Kanonikaten der drei Regensburger Kapitel im Wandel des 20. Jahrhunderts / Ammer, Josef 2006
Das Regensburger Klerikalseminar im Spiegel der bischöflichen Romberichte von 1781 bis 1854 / Hausberger, Karl 2006
Das Anwesen Spindlhof : Vermögensbestandteil des Bischöflichen Stuhls von Regensburg / Kaiser, Ulrich 2006
Der deutsche Rota-Dekan Heinrich Ewers (1906 - 1992) / Killermann, Stefan 2006
Karl Rahner und das Kirchenrecht / Rees, Wilhelm 2006
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2006
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[99e Änderungsdatum] 20130703/11:10:57-127683/880 obec
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