Einträge zu dem Titel "Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands / Küsters, Hanns Jürgen (2005)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u20020901b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Alliierte Mächte > Antihitlerkoalition > Nach SWD: "Alliierte". Gebrauch nicht nur für d. 2. Wk., sondern mit d. jeweiligen Krieg
Deutschlandpolitik > Deutsche Frage > Nur für den Zeitraum 1945 bis 1989. Das SW ist im SWD nicht vorhanden! SWD: Deutschlandpolitik => Deutsche Frage
Souveränität > Staatssouveränität; Nationale Souveränität; Nationale Unabhängigkeit; Nationale Selbstbestimmung; Souveränitätstheorie > Staatsrecht; Völkerrecht > In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden. Diese äußere Souveränität eines Staates besteht somit in seiner Völkerrechtsunmittelbarkeit, während seine innere Souveränität (? Volkssouveränität) umgekehrt durch die Fähigkeit zu staatlicher Selbstorganisation bestimmt wird; die äußere Souveränität wird in Analogie dazu zur Staatssouveränität.
Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
[31h diverse Spezialschlagwörter] 00399060; 00408258
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Küsters, Hanns Jürgen (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb123630
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 55
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 17
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 3-9
[76 Erscheinungsjahr] 2005
[902 ] aP n02.6
[904 ] 1
[905 ] DA
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[92c ] 04
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2005
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[94o ] 1a
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20141127/10:59:37-122984/125 osg
[99K ] 20141127/17:49:01-141710/133
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20060206/11:23:02
[M0m ] Ehemals Datei 204