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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u20020048l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die Saarfrage und das Europa der Vaterländer : Diskurslogiken, gesellschaftliche Veränderungen und die Pariser Außenministerkonferenz
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Außenpolitik > Diplomatie; Politische Beziehungen; Staatsbesuche > Internationale Beziehungen Pariser Verträge > Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendete und der Bundesrepublik die Souveränität verlieh, die allerdings noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war. Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft. Deutschland und Italien wurden in das System der gegenseitigen militärischen Hilfeleistung der Westeuropäischen Union einbezogen. Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik wurden aufgelöst. In diesem Zusammenhang erklärten die Siegermächte, dasie die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen der Besatzungsmächte teilhaben lassen wollten, die das unter Viermächteverwaltung stehende Berlin betrafen. Saarlandfrage > Saarfrage; Saar-Frage Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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125-137
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2005
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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Änderungsdatum]
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20130830/11:20:35-113710/150 obec
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[99K
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20130902/07:45:54-113899/171
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20060110/09:56:28
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