[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u20014860l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Ein Hamelner Pfründenstreit im Spiegel eines juristischen Gutachtens |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Ämterhandel > Simonie Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Rechtsgutachten > Gutachten Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00389725 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Brosius, Dieter (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 63-71 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2005 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b960984021l Kurie und Region : Festschrift für Brigide Schwarz zum 65. Geburtstag / Flug, Brigitte; Matheus, Michael; Rehberg, Andreas 2005 Das Konzil als Behörde : Eine unbekannte Kanzleiordnung des Basler Konzils von 1439 / kein Autor 2005 Beobachtungen zu deutschen Ehedispensen aus der Zeit Papst Pauls II. (1464 - 1471) / Schmugge, Ludwig 2005 Deutsches Geld und römische Kurie : Zur Problematik eines gefühlten Leides / Tewes, Götz-Rüdiger 2005 "Alle Wege führen über Rom" : Zum Tode Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg im Jahre 1451 an der Via Francigena / Matheus, Michael 2005 Ein Provinzler erlebt den Papst : Die Notizen des Augsburger Kaplans Johannes Vetterlin aus dem Heiligen Jahr 1450 / Schimmelpfennig, Bernhard 2005 Deutsche im Rom der Renaissance : Indizien für Verweildauer, Fluktuation, Kontakte zur alten Heimat / Esch, Arnold 2005 Deutsche Weihekandidaten in Rom am Vorabend der Reformation / kein Autor 2005 Zur Kulturgeschichte des Reisens : Deutsche Künstler in Rom und Umgebung im 18. und 19. Jahrhundert / Müller, Siegfried 2005 Zeugen des Verlustes : Päpstliche Bullen im archäologischen Kontext / Clemens, Lukas 2005 Peripherie und Zentrum Europas : Der nordalpine Raum in der Politik Papst Leos IX. (1049 - 1054) / Schmieder, Felicitas 2005 Ein in Vergessenheit geratener Supplikenrotulus der Stadt Zürich aus der Frühzeit Clemens' VII. : Nachträge zum Repertorium Germanicum / Hotz, Brigitte 2005 Kommunikation als Lebensform : Kuriale in Thüringen vom 13. bis zum 16. Jahrhundert / Gramsch, Robert 2005 Schriftenverzeichnis von Brigide Schwarz / kein Autor 2005 |
[902 | ] | aF n06.2 |
[903 | ] | n03.3 |
[904 | ] | 12 |
[905 | ] | DA |
[906 | ] | BT |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 08 |
[92d | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | betr. Streit dreier Bewerber um eine freie Pfründe am Hamelner Kanonikerstift (1395) |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2005 |
[94f | ] | gri |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | DB |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150311/12:48:38-122631/175 obar |
[99K | ] | 20150312/08:50:13-123453/856 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20050624/11:54:27 |
[99w | ] | 20050803 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 203 |