[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u20013704b
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
"... dass die hiesige katholische Kirchengemeinde in die Diözese Paderborn noch nicht einverleibt ist" : Zur Politik des Herzogtums Sachsen-Gotha gegenüber der katholischen Kirche unter Berücksichtigung der Rolle der Abgeordnetenversammlung
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein. Kirchenpolitik
|
[31g
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
00401651
|
[31k
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
Katholische Kirche (JDG | GND)
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
93-120 : Ill.
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2005
|
[96
|
frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
|
BT
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20050517/12:57:09
|