[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u20012072a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Sorge für den Landfrieden als Fall des gerechten Krieges |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kriege > Schlachten Landfrieden > Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lat. constitutio pacis, pax instituta auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche. Dies betraf vor allem das Recht der Fehdeführung. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Hehl, Ernst-Dieter (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 55-72 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2002 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b96092536a Landfrieden : Anspruch und Wirklichkeit / Buschmann, Arno; Wadle, Elmar 2002 Probleme um die Landfrieden : Fragen an Geschichte und Rechtsgeschichte / Vollrath, Hanna 2002 Die Gottesfriedensbewegung im Licht neuerer Forschungen / Goetz, Hans-Werner 2002 Landfriedensrecht in der Praxis / Wadle, Elmar 2002 Landfriede und Landfriedensordnung im Hoch- und Spätmittelalter / kein Autor 2002 Die Landfrieden als interterritoriale Gestaltung / Schubert, Ernst 2002 Landfrieden und Landesherrschaft : Beispiele aus dem Alpen- und Donauraum / Dopsch, Heinz 2002 Herrschaftsausübung und Landesausbau : Zu den Landfrieden der Habsburger in ihren westlichen Herrschaftsgebieten / Stercken, Martina 2002 Die Erzbischöfe von Magdeburg in Landfrieden des 14. Jahrhunderts : Ein Werkstattbericht / Vollmuth-Lindenthal, Michael 2002 Geiselnahme und Pfändung als Gegenstand spätmittelalterlicher Landfrieden / Sellert, Wolfgang 2002 |
[902 | ] | aE n06.2 |
[903 | ] | n05.3 |
[904 | ] | 0 |
[905 | ] | DA |
[906 | ] | BT |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 07 |
[92d | ] | 07 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Thema unter kanonistischem Gesichtspunkt erörtert u. nicht nur auf dt. Gesch. bezogen. Auch zu den Kreuzzügen. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2004 |
[94f | ] | erl |
[94o | ] | BBAW |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150821/12:24:27-95439/226 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20050307/15:17:55 |
[99w | ] | 20050803 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 203 |