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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u20011754a
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die Abwicklung einer Gerichtszuständigkeit : Herrschaftswechsel in den Herzogtümern Bremen und Verden in den Jahren in den Jahren 1712 und 1715 und die Folgen für das Wismarer Tribunal
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Landeshoheit > Landesherrschaft; Territorialherrschaft; Landesherrlichkeit; Herrscherwechsel > Herrschaft; Territorialpolitik Besatzungspolitik > Okkupation; Fremdherrschaft; Besetzung Oberappellationsgerichte > Wismarer Tribunal > Gerichtsverfassung > Oberappellationsgericht, die höchste Justizbehörde eines Staates, welche die dritte Instanz in bürgerlichen Rechtssachen bildet u. überhaupt über die letztmöglichen Rechtsmittel zu entscheiden hat. Nach Art. 12 der Bundesacte soll es für jeden Bundesstaat wenigstens Ein solches Gericht dritter Instanz geben, u. diejenigen Bundesglieder, deren Besitzungen nicht eine Volkszahl von 300,000 Seelen erreichten, mit den ihnen verwandten Häusern od. anderen Bundesgliedern sich zu vereinigen, um gemeinschaftlich ein solches Gericht (Gesammt-O.) zu bilden. In vielen, namentlich constitutionellen Ländern bilden das O. zugleich den Staatsgerichtshof, welcher die Klagen der Landstände gegen höhere Staatsdiener, Minister etc. zu untersuchen u. entscheiden hat. Vgl. Appellation u. Appellationsgerichte.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Wismar (JDG | GND); s200421098b
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Hauptverfasser]
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Drecktrah, Volker Friedrich
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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179-195
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2004
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99e
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Änderungsdatum]
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20150903/09:13:24-94667/1579
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20050228/11:22:08
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