Einträge zu dem Titel "Subsidiarität : Leitidee des Sozialen / Sachße, Christoph (2003)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u20002085l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Subsidiarität : Leitidee des Sozialen
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Sozialarbeit
Sozialethik > Sozialanschauungen; Gesellschaftsethik; Konsumkritik; Verteilungsgerechtigkeit; Soziale Gerechtigkeit > Ethik; Sozialphilosophie > Die Hauptfrage der Sozialethik (auch Gesellschaftsethik) zielt nicht auf das individuelle Handeln, sondern auf die sozialen Gebilde als solche, d.h. auf Strukturen und Institutionen. Man fragt danach, ob gegebene institutionelle Gebilde gerecht oder ungerecht sind. Nötigenfalls wird gefragt, ob und wie diese verbessert werden können (Sozialreform). Aufgrund der spezifischen Verfestigung und Konsolidierung derartiger Strukturen kann nicht immer und unmittelbar ein individualethischer Imperativ an konkrete Personen gestellt werden. Freilich mues stets zu einer Rückführung des Institutionellen auf das Personale kommen, da derartige Sozialstrukturen keinen Selbstzweck außerhalb der Person besitzen und sie beständig der Humanisierung bedürfen.
Subsidiaritätsprinzip > Subsidiarität > Rechtslehren > Subsidiarität (von lat. subsidium Hilfe, Reserveδ) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Sachße, Christoph
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 15-37
[76 Erscheinungsjahr] 2003
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b96097444l
Wohlfahrtsverbände zwischen Subsidiaritätsprinzip und EU-Wettbewerbsrecht / Hammerschmidt, Peter; Uhlendorff, Uwe 2003
Zum Werden und Wirken der "(Bundes-)Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege" in der Adenauer Ära / Hammerschmidt, Peter 2003
[902 ] aJ n09.2
[903 ] n09.3
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] D
[92c ] 11
[92d ] 11
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] im Wesentl. 19./20. Jh.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2003
[94f ] erl
[94o ] DB
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20120913/12:12:59 bec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20040304/12:55:08
[99w ] 20050803
[M0m ] Ehemals Datei 202