Einträge zu dem Titel "Über die drei Verfahrensordnungen der mittelalterlichen Rota Romana / Nörr, Knut Wolfgang (2004)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u20001900b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Über die drei Verfahrensordnungen der mittelalterlichen Rota Romana
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Prozessrecht > Gottesurteile; Prozessordnung > Öffentliches Recht; Verfahrensrecht
Papsttum
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31k diverse Spezialschlagwörter] s200428989a
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Nörr, Knut Wolfgang (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb202948
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 49
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 1
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 89-97
[76 Erscheinungsjahr] 2004
[902 ] aE n06.2
[904 ] 0
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[92a ] C
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Die "Rota Romana", wie dieses Gericht des Apostolischen Stuhls auch genannt wird, ist in erster Linie ein Berufungsgericht. Sie ist zuständig für Verfahren, die vorher in erster oder zweiter Instanz von untergeordneten Gerichten entschieden wurden. In einigen Bereichen hat die Römische Rota aber auch eine ordentliche Kompetenz in erster Instanz (z.B. in Streitsachen über Bischöfe oder höhere Äbte). Außerdem ist das Gericht für alle Fälle zuständig, die der Papst an es verwiesen hat. Die Rota Romana entscheidet auch über Ehenichtigkeitsverfahren.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2004
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[94i ] sch
[94o ] 1a
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20150826/08:37:13-83204/147 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20040227/13:19:34
[99w ] 20050803
[M0m ] Ehemals Datei 202