Einträge zu dem Titel "Die Berufung auf kanonisches und römisches Recht auf dem Regensburger Reichstag 1541 : Die 'Abusuum ... indicatio' / Augustijn, Cornelis (2002)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Berufung auf kanonisches und römisches Recht auf dem Regensburger Reichstag 1541 : Die 'Abusuum ... indicatio'
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Reichstage (bis 1806) > Immerwährender Reichstag > Ständische Verfassung > Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich von 1663 bis 1806 in Regensburg. - Verweisung ist SWD-gerecht!
Religionsgespräche > Augsburg 1530, Hagenau/Worms 1540, Regensburg 1541,Regensburg 1547, Worms 1557. Weiteres siehe http://wwwfb02.uni-muenster.de/fb02/minekg/pfnuer/relge.htm
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] Regensburg (JDG | GND)
[31p diverse Spezialschlagwörter] Bucer, Martin
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] (DE-588)12711291X = Augustijn, Cornelis
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 113-121
[76 Erscheinungsjahr] 2002
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b96094472b
Martin Bucer und das Recht : Beiträge zum internationalen Symposium vom 1. bis 3. März 2001 in der Johannes a Lasco Bibliothek Emden / Strohm, Christoph; Jürgens, Henning P. 2002
Recht und Jurisprudenz im Bereich des reformierten Protestantismus / Wyduckel, Dieter 2002
Reformation als Rechtsreform : Bucers Hermeneutik der lex Dei und sein humanistischer Zugriff auf das römische Recht / Zwierlein, Cornel A. 2002
Bucer's view of Roman and Canon Law in his exegetical writings and in his patristic Florilegium / Backus, Irena 2002
Martin Bucer and the 'Decretum Gratiani' / Wright, David F. 2002
Die Berufung auf kanonisches Recht, römisches Recht und Reichsrecht in der Auseinandersetzung um die Kölner Reformation, 1543 - 1546 / Strohm, Christoph 2002
The use canon and civil law and their relationship to biblical law in 'De Regno Christi' / Amos, Scott N. 2002
Martin Bucers Beitrag zu den Diskussionen über die Verwendung der Kirchengüter / Seebaß, Gottfried 2002
Das Eherecht Martin Bucers / Selderhuis, Herman J. 2002
L'équité chez Martin Bucer / Arnold, Matthieu 2002
Recht und Kirchenzucht bei Martin Bucer / Spijker, Willem van't 2002
Bucer und das Widerstandsrecht / Gäumann, Andreas 2002
Recht durch Erziehung - Gesetz zur Bildung : Usus legis Reformatorum / Schmoeckel, Mathias 2002
Martin Bucer und die Erneuerung der Kirche in Europa / Greschat, Martin 2002
[902 ] aH n06.3
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2003
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[99e Änderungsdatum] 20150306/09:47:08-79375/185 obar
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[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20040205/12:09:56
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