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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u19998887l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die pommerschen Klöster und Stifte als Nutznießer von Fischereiberechtigungen auf dem Stettiner Haff und seinen Nebengewässern vor und nach der Reformation
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Klöster > Schottenklöster; Eigenklöster; Abteien; Reichsabteien > Stifte Fischerei Fischereirecht Stifte > Klöster > Ein Stift (neutrum, Plural: Stifte oder selten Stifter) ist jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattete, zu kirchlichen Zwecken bestimmte und einer geistlichen Körperschaft übergebene (gestiftete) Anstalt mit allen dazugehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften. Die Stifter dieser Einrichtungen waren in der Regel Könige, Herzöge oder begüterte Adelsfamilien. Ihre Motivation war zugleich religiös (Sicherung des eigenen Seelenheils) und politisch. Die ältesten Anstalten dieser Art sind die Klöster, nach deren Vorbild sich später das kanonische Leben der Geistlichen an Kathedralen und Kollegiatstiftskirchen gestaltete. Monastischen Regeln ähnlich sind die Regeln der Augustiner-Chorherren und der Prämonstratenser. Anders als im Kloster sind die Mitglieder eines geistlichen Stifts (Kanoniker) aber nicht gänzlich Teil der Gemeinschaft, sondern können privates Eigentum und Einkommen behalten.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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00399711; s200420141a
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Hauptverfasser]
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Porada, Haik Thomas (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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165-184 : Ill., Kt.
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2003
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99e
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Änderungsdatum]
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20151001/15:12:16-66801/41 ooeh
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[99K
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]
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20151001/16:52:32-66801/110
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20031008/13:58:33
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