Einträge zu dem Titel "Die staufische Renovatio im Spannungsfeld von traditionalem und neuem Denken : Rechtskonzeptionen als Handlungshorizont der Italienpolitik Friedrich Barbarossas / Dilcher, Gerhard (2003)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u19997107b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die staufische Renovatio im Spannungsfeld von traditionalem und neuem Denken : Rechtskonzeptionen als Handlungshorizont der Italienpolitik Friedrich Barbarossas
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Italienpolitik > Reichsitalien > Nur für das MA
Kaiser > Kaisertum > Monarchie
Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft
[31p diverse Spezialschlagwörter] Friedrich I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Dilcher, Gerhard (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb120689
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 276
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 3
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 613-646
[76 Erscheinungsjahr] 2003
[902 ] aE n03.3
[903 ] n02.1
[904 ] 0
[905 ] DA
[906 ] ZA
[92a ] C
[92c ] 05
[92d ] 04
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2003
[94f ] gri
[94i ] sch
[94o ] 1a
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[98 Abstract] Die handlungsleitenden Prinzipien mittelalterlicher Herrscher lagen nicht so sehr in einem säkularen Politikverständnis als in der Idee des Gerechtigkeit schaffenden Königtums (rex iustus, pax et iustitia). Friedrich Barbarossa verfolgte sie unter den konservativen Leitbegriffen der renovatio und des honor imperii. Tatsächlich mußte er sich aber mit der "revolutionären" (Max Weber) Tatsache der eidgenossenschaftlich begründeten lombardischen Kommunen wie dem Denken des neuen, römischrechtlich gelehrten Juristenstandes auseinandersetzen. Der vorliegende Aufsatz verfolgt die Anpassung der staufischen Herrschafts- und Rechtskonzeption an die neue Verfassungswirklichkeit von der am römischen Kaiserrecht ausgerichteten Gesetzgebung des Reichstages von Roncaglia 1158 bis zu der realitätsbezogenen, die Feudalordnung gleichzeitig transzendierenden Lösung des Friedens von Konstanz 1183. Die Chronistik, vor allem Otto von Freising und Rahewin, gibt eine zu wenig beachtete, ständig begleitende Stimme zu den grundsätzlichen Rechtsfragen. Zum Schluß wird entwickelt, wie sich in dem Handeln und den Rechtsetzungen des Staufers ein Umbruch im Verständnis von historischer Zeit darstellt: Statt der zyklischen Erneuerung im Rhythmus von Jahr und Lebenszeit, wie noch bei Konrad III., bricht ein lineares, für abstrakte normative Strukturen tragfähiges Zeitverständnis durch, wie es im Denken der gregorianischen Reform begründet worden war. Dies kann konkret umgemünzt werden zu einem hohen Rationalitätsgewinn im Verhältnis von königlichem Herrschaftsanspruch zu städisch-bürgerlicher Autonomie.
[99e Änderungsdatum] 20150319/16:07:02-97893/257 oMS
[99K ] 20141110/17:31:49-97893/1627
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20030721/13:01:53
[99w ] 20050803