[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
rn844340 |
[15 | ] | 361186 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Ehescheidung und Säkularisation |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Säkularisation > Herrschaftswechsel; Klosteraufhebung (staatliche) > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD Ehescheidung > Ehetrennung > Eherecht Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Dilcher, Gerhard (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 1021-1080 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1981 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit dt. u. engl. Rés |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
rn840952,0001 kein Titel / kein Autor 1981 Das Säkularisierungsproblem in der Entwicklung des deutschen Staatskirchenrechts / Heckel, Martin 1981 Christliche, aufklärerische und wissenschaftstheoretische Begründung des Strafrechts : Luther, Beccaria, Kant / Naucke, Wolfgang 1981 Christentum und moderner Staat : Zur Grundlegung eines freiheitlichen Staatskirchenrechts im Aufklärungszeitalter / Link, Christoph 1981 Die Auseinandersetzung um kirchliches und staatliches Eherecht im Deutschland des 19. Jahrhunderts / Coing, Helmut 1981 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | A 06.02.04 |
[92a | ] | A |
[92c | ] | 08 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1984:01186 |
[94r | ] | Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150319/16:07:36-592969/315 oMS |
[99K | ] | 20141110/17:31:58-592969/1688 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19980902 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 1(Retro) |