Einträge zu dem Titel "Lübeck, 1226 : Reichsfreiheit und frühe Stadt / Ahlers, O (1976)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] rn782913
Beobachtungen an den ältesten Lübecker Urkunden 1222-1230 / Prange, Wolfgang 1976
Das "Reichsfreiheitsprivileg" von 1226 in der Geschichte Lübecks / Boockmann, Hartmut 1976
"Gegeben zu Borgo San Donnino", Aussteller und Ausstellungsort des Freiheitsbriefes von 1226 / Goez, Werner 1976
Abbildung, lateinischer Text, Übersetzung, Siegel und Geschichte der Erhaltung / Graßmann, Antjekathrin 1976
Hermann von Salza und Lübeck / Hubatsch, Walther 1976
Lübecks Priwall : Eine Betrachtung 750 Jahre nach Verleihung des Reichsfreiheitsbriefes / Graßmann, Antjekathrin 1976
Kaufmannschaft und Bürgerkorporation : Gemeinschaftsformen im nordeuropäischen Wirtschaftssystem des 12./13. Jahrhunderts / Friedland, Klaus 1976
Vicelin und die Neugründung des Bistums Oldenburg/Lübeck / Hoffmann, Erich 1976
Lübeck unter Graf Adolf II. von Holstein und Heinrich dem Löwen / Jordan, Karl 1976
Die Grafen von Holstein und Lübeck um 1200 / Lange, Ulrich 1976
Kreuzzug und Handel in der Ostsee zur dänischen Zeit Lübecks / Nyberg, Tore 1976
Bardowick - Lüneburg - Lübeck / Reinhardt, Uta 1976
Die Gründung Elbings durch den Deutschen Orden und Lübecker Bürger 1237 / Neugebauer, Werner 1976
Lübeck, Archäologie einer Großstadt des Mittelalters / Fehring, Günter P 1976
[15 ] 302316
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Lübeck, 1226 : Reichsfreiheit und frühe Stadt
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Reichsunmittelbarkeit > Reichsfreiheit
Freie Städte > Stadtstaaten; Stadtrepubliken > Stadtverfassung; Reichsstädte > Ursprünglich wurden so die Städte bezeichnet, die sich im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts von der Stadtherrschaft ihrer (Erz-)Bischöfe in oft langwierigen Kämpfen hatten befreien können. Sie besaßen fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt, Selbstbesteuerung, Heerbann, meist auch die Gerichtshoheit. Beispiele sind Köln, Soest, Mainz (bis 1462), Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg und Basel. m Gegensatz zu den Reichsstädten waren die Freien Städte dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und durften vom Reich nicht verpfändet werden. Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie herangezogen werden. Die Freien und Hansestädte Hamburg und Lübeck und die Freie Hansestadt Bremen wurden 1810 von Napoleon I. zur Stärkung der Kontinentalsperre aus dem Rheinbund ins Kernland des Kaiserreichs Frankreich integriert, wurden aber nebst Frankfurt am Main vom Wiener Kongreals Freie Städte anerkannt. Als völkerrechtlich souveräne Stadtstaaten traten sie am 8. Juni 1815 dem Deutschen Bund bei.
[31g diverse Spezialschlagwörter] Lübeck (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Im Auftr. d. Vereins für Lübeck. Gesch. u. Altertumskd. hrsg. v. O. Ahlers u. a.
[41 Herausgeber] Ahlers, O
[74 Erscheinungsort(e)] Lübeck
[75 Verlag(e)] Hans. Verl.-Kontor
[76 Erscheinungsjahr] 1976
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 399 S. : Ill, Kt.
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] F 08.03.03
[92a ] C
[92c ] 10
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1978/79:02316
[94r ] Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] SB
[99e Änderungsdatum] 20120416/11:06:42 bec
[99K ] 20120417/09:53:50
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20020724