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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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rn725522
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die Rechtsstudenten des Deutschen Ordens : Studium, Studienförderung und gelehrter Beruf im späteren Mittelalter
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Stipendien > Stipendaten; Stipendatinnen; Studienstiftungen; Studienförderungen > Stiftungen; Bildungspolitik > Ein Stipendium ist eine freiwillige Gabe von Mitteln für die Unterstützung eines Bedürftigen in seiner Aus- und Weiterbildung. Meist sind dies Gelder, die aus der Stadt- oder Staatskasse bzw. aus testamentarischen Hinterlassenschaften/Stiftungen herrühren. Entsprechend dem Stifter werden sie "Fürstliche, Gräfliche, Adeliche, Raths-Stipendien u.d.g. genannt." Wenn sie für bestimmte Studiengänge bestimmt sind, so sind es Juristische, Medizinische oder Theologische Stipendien. Wird ein Stipendium nur an Familienmitglieder weitergegeben, so handelt es sich um ein "Familien- oder Geschlechts-Stipendium" . Entsprechend der Höhe des Geldes unterscheidet man in Kleine und Große Stipendien. Je nach dem ob ein Stipendium für einen Schüler oder einen Studenten ist, spricht man von einem "Schul- oder Academiche Stipendium" .
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Hauptverfasser]
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Boockmann, Hartmut (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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313-375
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1972:02916
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[94r
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Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99e
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Änderungsdatum]
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20140227/17:45:04-500430/3140
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[99K
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20131203/07:46:46-500430/95
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20031016
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