[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
rn664050 |
[15 | ] | 183039 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Das Münsterer Domkapital im ausgehenden Mittelalter: Ein Beitr. z. Kirchengesch. Westfalens |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31k | diverse Spezialschlagwörter] | Katholische Kirche (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Schröer, Alois |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 471-510 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1966 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
rn664226 Bernhard von Mallinckrodt, Domdechant zu Münster; 1591-1664 / Kohl, Wilhelm 1966 Theologieprofessoren als Mitglieder des münsterischen Domkapitels / Hegel, Eduard 1966 Prebenda rigis / Prinz, Joseph 1966 Niels Stensen, Weihbischof von Münster (1680-1683) und seine Beziehungen zum Paulus-Dom / Bierbaum, Max 1966 Zu geschichtlichen Werken Münsterscher Bischöfe / Hauck, Karl 1966 Ausgrabungen auf dem Domhof in Münster / Winkelmann, Wilhelm 1966 Die Münsterer Domweihe (1264): Eine hundertjährige Kontroverse um d. Weihejahr des Paulus-Domes / Schröer, Alois 1966 Die Bittprozessionen des Domkapitels und der Pfarreien der Stadt Münster vor dem Fest Christi Himmelfahrt / Lengeling, Emil Joseph 1966 Morgenländische Heilige im Dom zu Münster / Kötting, Bernhard; Marxkors, Almut 1966 Monasterium : Festschrift zum 700-jährigen Weihegedächtnis des Paulus-Domes zu Münster : Im Auftrag des Bischofs von Münster / Schröer, Alois 1966 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 08 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1966:03039 |
[94r | ] | Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20140319/17:35:37-602369/6716 oMS |
[99K | ] | 20140320/09:46:51-443981/6854 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20040929/11:47:48 |