Einträge zu dem Titel "Die Reformierten Bergischen Synoden während des jülich - klevischen Erbfolgestreites / Rosenkranz, Albert ([1963/64]:06387)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] rn642651
Die Zeit des Krieges 1611 - 1648 / kein Autor 1963
Die Zeit der Gravamina 1649 - 1672 / kein Autor 1964
[15 ] 156387
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Reformierten Bergischen Synoden während des jülich - klevischen Erbfolgestreites
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Kirchenordnungen > Kirchenverfassung > Kirchenordnung heißen heute die Kirchenverfassungen (zum Teil unter Einschluder Kirchlichen Lebensordnungen) einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Daneben ist Kirchenordnung der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der Reformation entstehen. Ausgehend von Deutschland entstehen dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z.B. in der Schweiz und in Frankreich als ordonnances ecclesiastiques). In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen und päpstlichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer ("evangelischer") Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von Johann Bugenhagen (z.B. für Braunschweig 1528, für Lübeck 1531 und Wolfenbüttel 1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg und der Reichsstadt Nürnberg von 1533 von Andreas Osiander.
Kirchenrecht > Evangelisches Kirchenrecht > Evangelisches Kirchenrecht = Kirchenrecht+Evangelische Kirche ; Katholisches Kirchenrecht = Kanonisches Recht
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Albert Rosenkranz
[41 Herausgeber] Rosenkranz, Albert (JDG | GND)
[74 Erscheinungsort(e)] Düsseldorf
[75 Verlag(e)] Presseverband der evangelischen Kirche im Rheinland
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Schrifter. d. Ver. f. rhein. Kirchengeschichte ; 16 ; 17
[92a ] E
[92c ] 08
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1963/64:06387
[94o ] KO
[94r ] Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] MO
[99e Änderungsdatum] 20150203/12:57:30-619698/681 osg
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[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20050225/09:35:20