Einträge zu dem Titel "Die kirchlichen Verhältnisse in der Vogtei Ems von der Reformation bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges / Bach, Adolf (1964)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[15 ] 156413
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die kirchlichen Verhältnisse in der Vogtei Ems von der Reformation bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Kirchenordnungen > Kirchenverfassung > Kirchenordnung heißen heute die Kirchenverfassungen (zum Teil unter Einschluder Kirchlichen Lebensordnungen) einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Daneben ist Kirchenordnung der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der Reformation entstehen. Ausgehend von Deutschland entstehen dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z.B. in der Schweiz und in Frankreich als ordonnances ecclesiastiques). In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen und päpstlichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer ("evangelischer") Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von Johann Bugenhagen (z.B. für Braunschweig 1528, für Lübeck 1531 und Wolfenbüttel 1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg und der Reichsstadt Nürnberg von 1533 von Andreas Osiander.
Kirchenrecht > Evangelisches Kirchenrecht > Evangelisches Kirchenrecht = Kirchenrecht+Evangelische Kirche ; Katholisches Kirchenrecht = Kanonisches Recht
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Bach, Adolf (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 175-202
[76 Erscheinungsjahr] 1964
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] rn634315
Bibliographie Adolf Bach / Bergmann, Rolf; Pauly, Peter 1964
Das Koblenzer St. Kastorstift in seinen Beziehungen zur Vogtei Ems / Bach, Adolf 1964
Das Mühlenwesen in der Voigtei Ems / Bach, Adolf 1964
Familiennamen und Kulturkreisforschung / Bach, Adolf 1964
Die Verbindung von Ruf- und Familiennamen in den deutschen, insbesondere rheinischen Mundarten / Bach, Adolf 1964
Ahd. hunto, húnno - huntari - mlat. hunría, mhd. hunrie sprachlich betrachtet / Bach, Adolf 1964
Die alten Namen der Gemarkungen von Bad Ems und Kemmenau / Bach, Adolf 1964
Germanistisch-historische Studien : Gesammelte Abhandlungen. Dem Autor zum goldenen Doktorjubiläum am 27. Februar 1964 / Bach, Adolf; Heinrichs, Heinrich Matthias; Schützeichel, Rudolf 1964
Deutsche Siedlungsnamen in genetisch-wortgeographischer Betrachtung / Bach, Adolf 1964
Der Ortsname Bad Ems / Bach, Adolf 1964
Die Ortsnamen auf -heim im Südwesten des deutschen Sprachgebiets / Bach, Adolf 1964
Die Franken und die oberrheinischen Ortsnamen auf -heim / Bach, Adolf 1964
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[92c ] 08
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1963/64:06413
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[94r ] Unredigierte Aufnahme aus Retrokonversion
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