Einträge zu dem Titel "Aach - Kurzenbach / (2008)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert / kein Autor 2008
Lachen - Zwiefaltendorf / kein Autor 2008
[09 IdNr des übergeordneten Hauptsatzes+BandNr[=Bandbezeichnung]] bsb10945612+0001=T. 1
Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert / kein Autor 2008
Lachen - Zwiefaltendorf / kein Autor 2008
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Aach - Kurzenbach
[30 Systematik-Notationen, Klassifikation] a12 c0
[30a Sachgruppen (Grobsystematik)] G:de S:rg Z:31
[30s ] 8,1
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Investitur > Nach SWD
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31f diverse Spezialschlagwörter] Quellen
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00393831; 00381470; Schweiz (JDG | GND); Vorarlberg
[31k diverse Spezialschlagwörter] Katholische Kirche (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[76 Erscheinungsjahr] 2008
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] XVI, 514 S.
[87 ISBN] 978-3-17-020795-0
[902 ] aH n06.2
[903 ] n01
[904 ] 11
[905 ] QE
[906 ] SB
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 1a: 1 A 720685-1, -2
[92a ] E
[92c ] 08
[92d ] 03
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Für über 1900 Orte in Baden-Württemberg, der Schweiz und Vorarlberg überliefern die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz aus den Jahren 1518-1599 die Namen von Pfarrern, Kaplänen und Patronatsherren. Die Protokolleinträge bieten Einblicke in die Sakrallandschaft der Diözese mit ihren Kirchen, Kapellen, Kaplaneien, Klöstern, Stiften, karitativen Einrichtungen oder Friedhöfen. ... Daten für Reformation, Konfessionalisierung, für Fragestellungen der Adels-, Bildungs- und Elitenforschung, der Verwaltungs- oder Medizingeschichte
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2008
[94e ] BSB München D20090205
[94f ] rff D20090226
[94i ] sch
[99e Änderungsdatum] 20130703/10:13:20-792211/809 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20090205/08:23:38 titbsb
[99Z ] 20090205 Otitbsb
[99z ] 20090114
[M0E ] Absolut geschuetzter Satz nicht aktualisiert D20100817
[M0H ] mehrbändig