Einträge zu dem Titel "Niedersächsisches Klosterbuch : Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810 / Dolle, Josef; Knochenhauer, Dennis (2012-III)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] b961014711l
Abbingwehr bis Gandersheim / kein Autor 2012
Gartow bis Mariental / kein Autor 2012
Marienthal bis Zeven / kein Autor 2012
Literatur und Register / kein Autor 2012
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Niedersächsisches Klosterbuch : Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Klöster > Schottenklöster; Eigenklöster; Abteien; Reichsabteien > Stifte
Beginen > Als Beginen und Begarden wurden ab dem 13. Jahrhundert die Angehörigen einer Gemeinschaft christlicher Laien bezeichnet. Beginen (weibliche Mitglieder) und Begarden (männliche Mitglieder) führten ein frommes, eheloses Leben in ordensähnlichen Hausgemeinschaften, wurden von der römisch-katholischen Kirche teilweise als häretisch gebrandmarkt und sahen sich der Verfolgung durch die Inquisition ausgesetzt. Zu Beginn der Frühen Neuzeit wurden die Reste der Glaubensgemeinschaft kirchlich integriert oder schlossen sich der Reformation an.
Stifte > Klöster > Ein Stift (neutrum, Plural: Stifte oder selten Stifter) ist jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattete, zu kirchlichen Zwecken bestimmte und einer geistlichen Körperschaft übergebene (gestiftete) Anstalt mit allen dazugehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften. Die Stifter dieser Einrichtungen waren in der Regel Könige, Herzöge oder begüterte Adelsfamilien. Ihre Motivation war zugleich religiös (Sicherung des eigenen Seelenheils) und politisch. Die ältesten Anstalten dieser Art sind die Klöster, nach deren Vorbild sich später das kanonische Leben der Geistlichen an Kathedralen und Kollegiatstiftskirchen gestaltete. Monastischen Regeln ähnlich sind die Regeln der Augustiner-Chorherren und der Prämonstratenser. Anders als im Kloster sind die Mitglieder eines geistlichen Stifts (Kanoniker) aber nicht gänzlich Teil der Gemeinschaft, sondern können privates Eigentum und Einkommen behalten.
[31f diverse Spezialschlagwörter] Nachschlagewerke
[31g diverse Spezialschlagwörter] Niedersachsen (JDG | GND); Bremen (JDG | GND)
[330 Schlagwörter aus Fremddaten] Niedersachsen (JDG | GND) Bremen (JDG | GND) Kloster (JDG | GND) Stift (JDG | GND) Geschichte 783-1810 P51234
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] hrsg. von Josef Dolle. Unter Mitarb. von Dennis Knochenhauer
[41 Herausgeber] Dolle, Josef
[42 Mitarbeiter] Knochenhauer, Dennis
[74 Erscheinungsort(e)] Bielefeld
[75 Verlag(e)] Verl. für Regionalgeschichte
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen ; ...
[87 ISBN] 978-3-89534-956-0
[89 Andere IdNummern] BVBBV040115656
[902 ] aA n06.2
[904 ] 11
[905 ] HB
[906 ] MO
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 101a
[92a ] A
[92c ] 08
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2012-III
[94f ] oeh D20120720
[94i ] oeh D20120720
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20140211/14:51:54-864177/87 obar
[99K ] 20120720/13:27:17
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20120719/12:09:27 dg
[M0E ] Absolut geschuetzter Satz nicht aktualisiert D20130902
[M0I ] Zugriffe via BVBBV040115656 D20130405