Einträge zu dem Titel "Genealogisches Bewußtsein als Legitimation : Inter- und intragenerationelle Auseinandersetzungen sowie die Bedeutung von Verwandtschaft bei Amtswechseln / Brandt, Hartwin; Köhler, Katrin; Siewert, Ulrike (2009)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] b961007285b
Wenn die Nachfolge an den Nachfolgern scheitert (?) : Die Kirchenreform um 1050 / Lorke, Ariane 2009
Herrschaftswechsel als kirchenpolitische Zäsur : Das albertinisch-sächsische Herzogtum und die Wittenberger Reformation / Jadatz, Heiko 2009
'... man muss sie versauffen oder Nonnen daraus machen, Menner kriegen sie nit alle ...' : Die Reichsstifte Herford und Quedlinburg im Kontext dynastischer Politik / Schröder, Teresa 2009
Vom Bayerischen Hof zum Heiligen Geist : Die Propstwahlen der Frühneuzeit im gefürsteten Stift Berchtesgaden / Schmidt, Andreas 2009
Konversion und Sukzession : Die Grafen von Nassau-Siegen zwischen dynastischer Einheit und konfessioneller Spaltung / Baibl, Lorenz 2009
Amtsjubiläum und Familiennachfolge im lutherischen Pfarrhaus der Frühen Neuzeit / Dornheim, Stefan 2009
Wie die Ehre erblich wurde : Kursorische Bemerkungen zu "honor" und "konsensualer Herrschaft" zwischen Amt und Ehre, Institution und Person / Lubich, Gerhard 2009
Genealogisches Bewusstsein und Generationenbeziehungen bei Amtswechseln in der Vormoderne : Zusammenfassung / Siewert, Ulrike 2009
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Genealogisches Bewußtsein als Legitimation : Inter- und intragenerationelle Auseinandersetzungen sowie die Bedeutung von Verwandtschaft bei Amtswechseln
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Familien
Dynastien > Fürstenhäuser; Herrscherfamilien; Herrscherhäuser > Adelsfamilien
Generation > Nach SWD
Verwandtschaft > Familie > Nur als Strukturbegriff!
Sukzession (Staatsrecht) > Herrschaftswechsel > Staatsrecht > Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) sieht in Artikel 34 grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in multilaterale Verträge.
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Hartwin Brandt, Katrin Köhler u. Ulrike Siewert
[41 Herausgeber] Brandt, Hartwin
[412 Herausgeber] Köhler, Katrin
[413 Herausgeber] Siewert, Ulrike (JDG | GND)
[74 Erscheinungsort(e)] Bamberg
[75 Verlag(e)] Univ. of Bamberg Pr.
[76 Erscheinungsjahr] 2009
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 369 S. : Tab.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Bamberger historische Studien ; 4
[87 ISBN] 978-3-923507-59-7
[902 ] aH n03.1
[903 ] aI n09.4
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[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 1a 1A 769762
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2010
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[99e Änderungsdatum] 20151006/12:15:40-421120/210 osg
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