Einträge zu dem Titel "Papsttum und Heilige : Kirchenrecht und Zeremoniell ; Ausgewählte Aufsätze / Schimmelpfennig, Bernhard; Kreuzer, Georg; Weiß, Stefan (2005)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] b960987759l
Bibliographie Bernhard Schimmelpfennig / kein Autor 2005
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Papsttum und Heilige : Kirchenrecht und Zeremoniell ; Ausgewählte Aufsätze
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Heiligenverehrung > Reliquien; Landespatron; Schutzpatron; Namenspatron
Papsttum
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Georg Kreuzer u. Stefan Weiß
[40 Hauptverfasser] Schimmelpfennig, Bernhard (JDG | GND)
[41 Herausgeber] Kreuzer, Georg
[412 Herausgeber] Weiß, Stefan
[74 Erscheinungsort(e)] Neuried
[75 Verlag(e)] Ars et unitas
[76 Erscheinungsjahr] 2005
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] IV, 517 S. : Ill., Kt., Tab.
[81 Allg.Fußnote] Beitr. veröff. zwischen 1968 u. 2000
[87 ISBN] 3-936117-62-4
[902 ] aE n06.2
[904 ] 0
[905 ] DA
[906 ] SB
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] DBL
[92a ] C
[92c ] 08
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2005
[94f ] gri
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20150907/13:11:22-117206/1447 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20060419/12:54:19
[M0m ] Ehemals Datei 204