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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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a04517667l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Das Vermächtnis des Meisters in den geistlichen Ritterorden
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Erbrecht > Erbfolge; Sekundogenitur > Privatrecht Ritterorden Hochmeister (Deutscher Orden) > Deutscher Orden > Der Hochmeister (1530 bis 1929: Hoch- und Deutschmeister) ist das höchste Amt im Deutschen Orden (Religiöser Titel). Er entspricht dem eines Generalsuperiors und ist nur im Deutschen Orden vorhanden. In anderen Ritterorden nennt er sich Großmeister oder Herrenmeister, lediglich der St. Georgs-Ritterorden kennt ebenfalls den Titel "Hochmeister". Bis 1923 hatte dieses Amt immer ein Ordensritter inne. Erst mit dem Wandel in einen Klerikerorden gelangte das Amt an die Priesterbrüder. Heute ist der Hochmeister zugleich Generalsuperior der Deutschordensschwestern und Familiaren. Er ist Abt, trägt Bischofsstab und Mitra, und besitzt das Recht, bischöfliche Kleidung zu tragen. Neben dem Bischofskreuz trägt er zugleich das ritterliche Hochmeisterkreuz am Koulanten und dieses auch auf dem Ordensmantel.
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Hauptverfasser]
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Sarnowsky, Jürgen (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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635-649
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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dt. Anteil ausr.
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2008
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[99e
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Änderungsdatum]
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20150204/08:07:41-263411/834 obar
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[99K
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20150205/09:41:49-236233/1010
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20080229/15:08:28
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