Einträge zu dem Titel "Usus modernus pandectarum : Römisches Recht, Deutsches Recht und Naturrecht in der Frühen Neuzeit ; Klaus Luig zum 70. Geburtstag / Haferkamp, Hans-Peter; Repgen, Tilman (2007)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] a04516637l
"... zum Besten des deutschen Reiches" : Ideen für ein National-Gesetzbuch am Ende des Alten Reichs / Dölemeyer, Barbara 2007
Die Bedeutung von Rezeptionsdeutungen für die Rechtsquellenlehre zwischen 1800 und 1850 / Haferkamp, Hans-Peter 2007
Utilitarismus im aufgeklärten Naturrecht von Thomasius und Wolff : Historische und aktuelle Aspekte / Horn, Norbert 2007
Das Deutsche Privatrecht in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts / Klippel, Diethelm 2007
Der Wettlauf der Okkupanten / Knütel, Rolf 2007
Von der Ordnung der Rechte zur Ordnung des Rechts : Zu Theorie und Praxis der Rechtsquellen bei Johann Stephan Pütter / Mohnhaupt, Heinz 2007
Andreas Gaill und die "Friedlosigkeit" / Nehlsen-von Stryk, Karin 2007
Ius Commune / Repgen, Tilman 2007
Dienstrecht und Dienste-Recht in der Frühen Neuzeit / Rückert, Joachim 2007
Zum Sonderrecht der Kaufleute bei Johann Marquard / Scherner, Karl Otto 2007
Zur Theorie des Gewohnheitsrechts zwischen 1850 und 1930 / Schröder, Jan 2007
Corpus Iuris Civilis par cæur / Stolleis, Michael 2007
Die Geschichte der Gastwirtshaftung in Deutschland / Zimmermann, Reinhard 2007
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Usus modernus pandectarum : Römisches Recht, Deutsches Recht und Naturrecht in der Frühen Neuzeit ; Klaus Luig zum 70. Geburtstag
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen.
Rechtswissenschaft > Völkerrechtswissenschaft
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
[31p diverse Spezialschlagwörter] Luig, Klaus
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Hans-Peter Haferkamp u. Tilman Repgen
[41 Herausgeber] Haferkamp, Hans-Peter
[412 Herausgeber] Repgen, Tilman
[74 Erscheinungsort(e)] Köln u.a.
[75 Verlag(e)] Böhlau
[76 Erscheinungsjahr] 2007
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] VIII, 339 S. : Ill.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Rechtsgeschichtliche Schriften ; 24
[87 ISBN] 978-3-412-23606-9
[902 ] aA n01
[903 ] aG n03.3
[904 ] 1
[905 ] FS
[906 ] SB
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] DBL
[92a ] A
[92b ] D
[92c ] 02
[92d ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] "Frühe Neuzeit" reicht hier bis ins 20. Jh. hinein
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2007
[94f ] rff D20071112
[94i ] sch
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20100618/10:23:05 bec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20070913/13:39:38