[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
a00448311l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Von der Dekretale zur Kanzleiregel : Prärogativen beim Benefizienerwerb im 14. Jahrhundert |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Papsttum Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Hotz, Brigitte (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 197-219 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2005 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
a00448200l Stagnation oder Fortbildung? : Aspekte des allgemeinen Kirchenrechts im 14. und 15. Jahrhundert / Bertram, Martin 2005 Nutzungsmöglichkeiten des Repertorium Germanicum für die Kanonistik / Schwarz, Brigide 2005 Kanonistik in der Pönitentiarie / Schmugge, Ludwig 2005 Rechtsprechung der Sacra Romana Rota, unter besonderer Berücksichtigung der Rotamanualien des Basler Konzils / Dolezalek, Gero 2005 Regelungen der Ablaßerteilung in den päpstlichen Registern / Schimmelpfennig, Bernhard 2005 Die rechtliche Entwicklung der Ketzerinquisition im 14. Jahrhundert / Benziger, Wolfram 2005 Der lange Schatten einer großen Zeit : Das Kanonisationsverfahren am Vorabend der Reformation / Wetzstein, Thomas 2005 Pfründenbesetzung, Gottesdienst und Seelsorge : Kirchenrechtliche Probleme vor Ort im späteren Mittelalter, besonders in Franken / Borchardt, Karl 2005 Papal formularies for letters of justice (13th - 16th centuries) : Their development and significance for medieval canon law / Herde, Peter 2005 Die geplante neue Edition der spätmittelalterlichen päpstlichen Kanzleiregeln / Meyer, Andreas 2005 Kuriale Praxis und kanonistische Wissenschaft : Einige Fragen und Hinweise / Nörr, Knut Wolfgang 2005 Schwerpunkte und Entwicklung des klassischen kanonischen Rechts bis zum Ende des 13. Jahrhunderts / Landau, Peter 2005 |
[902 | ] | aF n06.2 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2006 |
[94f | ] | gri D20060925 |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20150702/12:59:47-125426/1041 obar |
[99K | ] | 20150702/18:45:51-125451/1558 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20060516/12:07:12 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 202 |