Einträge zu dem Titel "Das Sendhandbuch des Regino von Prüm = Regionis Prumiensis libri duo de synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis / Regino von Prüm; Hartmann, Wilfried; Wasserschleben, F. W. H. (2004)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] a00443082l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Das Sendhandbuch des Regino von Prüm = Regionis Prumiensis libri duo de synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Sendgerichte > Gerichtsverfassung
Visitationen
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31f diverse Spezialschlagwörter] Quellen
[31p diverse Spezialschlagwörter] (DE-588)118598996; Hatto I., Moguntinus (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Unter Benutzung d. Ed. von F. W. H. Wasserschleben hrsg. u. übersetzt von Wilfried Hartmann
[40 Hauptverfasser] Regino von Prüm
[41 Herausgeber] Hartmann, Wilfried (JDG | GND)
[42 Mitarbeiter] Wasserschleben, F. W. H.
[74 Erscheinungsort(e)] Darmstadt
[75 Verlag(e)] Wiss. Buchges.
[76 Erscheinungsjahr] 2004
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 483 S.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters ; 42
[87 ISBN] 3-534-14341-8
[902 ] aD n06.2
[903 ] n03.3
[904 ] 11
[905 ] QE
[906 ] MO
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] DB: L 2004-140863
[92a ] C
[92c ] 08
[92d ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] S. = Kirchenrechtsslg. für Erzbf. Hatto von Mainz; zugleich Handbuch für die Praxis d. Sendgerichts, das d. Bf. auf seiner Visitationsreise durch seine Diözese in jeder Gemeinde durchführen sollte (um 900)
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2004
[94f ] gri
[94i ] sch
[94o ] DB
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] QS
[99e Änderungsdatum] 20150903/09:13:27-100283/1616
[99K ] 20150305/08:53:31-113749/1043
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20040812/16:16:43
[99w ] 20050803
[M0m ] Ehemals Datei 203