Einträge zu dem Titel "Die Freiburger Handfeste von 1249 : Edition und Beiträge zum gleichnamigen Kolloquium 1999 / Foerster, Hubert; Dessonaz, Jean-Daniel (2003)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] a00440775l
Die Handfeste von Freiburg im Üchtland : Einleitung und Edition / Ladner, Pascal 2003
Freiburg, seine Herren und seine Nachbarn : Politische und wirtschaftliche Verhältnisse um 1249 / Tremp, Ernst 2003
Les franchises 'vaudoises' et Fribourg : Reflexions sur le concept de droit autochtone / Morerod, Jean-Daniel 2003
Legitimität von Kommunen im 13. Jahrhundert / Schmidt, Hans-Joachim 2003
La Handfeste et la pratique : L'exemple du droit successoral / Roy, Yves Le 2003
Zur Sprache der deutschen Übersetzungen der Freiburger Handfeste / Haas, Walter 2003
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Freiburger Handfeste von 1249 : Edition und Beiträge zum gleichnamigen Kolloquium 1999
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Stadtrecht > Munizipalrecht; Stadtluft macht frei > Verfassung > Summe der innerhalb einer Stadt geltenden Rechtsnormeen sowie der rechtl. Beziehungen zw. Bürgern u.Stadtherren. Weiteres s. Sachwörterbuch d. Mediävistik, S. 780.
Handfeste > Rechtsquellen > Die Handfeste war allgemein eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, die dazu bestimmt war, dem Berechtigten ausgehändigt zu werden. Der Deutsche Ritterorden z.B. stattete während der von ihm betriebenen Ostkolonisation nach der Eroberung und in Besiedlungswellen zunächst entlang der Weichsel und der Ostseeküste, dann in die Wildnis vorgenommenen Kolonisierung des Prußenlandes sogenannte "Lokatoren" mit einer Handfeste für jede neu zu gründende Siedlung aus, als er deutsche Siedler zur Sicherung der Eroberungen und zur Besiedlung als Einnahmequelle durch von der Nutzung der "Zinshufen" zu leistende Abgaben ins Land rufen wollte. In diesen Handfesten für die Gründung der Städte und Dörfer wurden die Rechte der Lokatoren, meist die Verleihung des mit "Freihufen" verbundenen Schulzenamtes und bestimmte Einnahmen (z.?B. ein Drittel der Einnahmen aus der "niederen Gerichtsbarkeit" - Gerichtsbarkeit ohne die ausschließlich dem Orden vorbehaltene Blut- und Halsgerichtsamkeit), sowie die Hofgrößen, "Freiheiten" und "Gerechtsame" (insbesondere Mühlen-, Fischerei- und Bierbraugerechtsamkeit und andere Privilegien) der anzuwerbenden Siedler aus den altdeutschen Gebieten und die von den Neusiedlern an den Orden als Grundherrn als Geld- und Naturalsteuer zu entrichtende Abgaben und Dienste geregelt. Ansetzung nach SWD
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00387451
[31h diverse Spezialschlagwörter] s199409928l
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Hubert Foerster u. Jean-Daniel Dessonaz
[41 Herausgeber] Foerster, Hubert
[412 Herausgeber] Dessonaz, Jean-Daniel
[74 Erscheinungsort(e)] Freiburg/Schweiz
[75 Verlag(e)] Univ.-Verl.
[76 Erscheinungsjahr] 2003
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 404, 5 S. : Ill., Kt.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Scrinium Friburgense ; 16
[87 ISBN] 3-7278-1393-8
[902 ] aE n03.3
[904 ] 12
[905 ] DA
[906 ] SB
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] DB: 2003 A 27118
[92a ] C
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] ein Beitr. nicht relev.; fast 50% Quellenedition
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2003
[94f ] gri
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[94o ] DB
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] SB
[99e Änderungsdatum] 20140508/13:19:24-66725/1 osch
[99K ] 20140513/15:59:33-67150/9
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20030804/12:26:34
[99w ] 20050803
[M0m ] Ehemals Datei 202