Einträge zu dem Titel "Hofgericht und Offizialat : Machtkonzentration durch Gerichtsrecht / Eisenhardt, Ulrich (2002)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] a00439928l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Hofgericht und Offizialat : Machtkonzentration durch Gerichtsrecht
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Hofgerichte > Kammergerichte; Königliches Kammergericht > Gerichtsverfassung > Das Königliche Kammergericht war der Vorläufer des Reichskammergerichtes. Mit dem Mainzer Landfrieden von 1235, einem von Kaiser Friedrich II. erlassenen Reichsgesetz, wurde zunächst das Königliche Hofgericht geschaffen. In der Folge wurden allmählich in allen Territorien Hofgerichtsräte eingesetzt. Das Hofgericht konnte die Reichsacht verhängen. Außerdem war es als höchste gerichtliche Instanz zuständig für Streitfälle zwischen Fürsten, für alle Streitfälle betreffend Reichsgut und Reichsrechte und für Berufungen gegen bereits gefällte Urteile. Das Hofgericht hatte keinen festen Amtssitz, sondern tagte dort, wo der Kaiser oder sein Vertreter, der Reichshofrichter, sich aufhielt. Nach der letzten Sitzung des königlichen Hofgerichtes wurde dessen Funktion vom königlichen Kammergericht übernommen, das zunächst unter dem Vorsitz des Kaisers tagte. 1495 löste das Reichskammergericht das königliche Kammergericht ab.
Offizialate > Kirchliche Gerichte; Kirchengerichte > Gerichtsverfassung > Ein Offizialat ist das kirchliche Gericht einer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat (das Generalvikariat), der ein Priester vorsteht, der alle Vollmachten vom Bischof übertragen bekommt (der Generalvikar oder Bischofsvikar), so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er ebenfalls einen Stellvertreter bestellt, den Gerichtsvikar, der Offizial genannt wird. Grundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Rechtsbereiche, theoretisch auch für Zivilstreitigkeiten. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht. > Nur für die katholische Kirche!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Eisenhardt, Ulrich (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 249-263
[76 Erscheinungsjahr] 2002
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] a00439918l
Geistliche Staaten in Oberdeutschland im Rahmen der Reichsverfassung : Kultur, Verfassung, Wirtschaft, Gesellschaft ; Ansätze einer Neubewertung / Wüst, Wolfgang; Weber, Andreas Otto 2002
Die südwestdeutschen Klosterterritorien am Ende des 18. Jahrhunderts : Versuch einer Bilanz / Hersche, Peter 2002
"Aus altem orientalischen Schnitt und modernen Stoff zusammengesetzt" : Zur Wahrnehmung und Einschätzung der geistlichen Staaten in der politiktheoretisch-reichspublizistischen Debatte des 17. und 18. Jahrhunderts / Weber, Wolfgang E. J. 2002
Geistliche Stände als Kommissare und als Parteien am Reichshofrat in der Regierungszeit Kaiser Maximilians II. / Ullmann, Sabine 2002
Die Politik geistlicher Staaten in Schwaben in der frühen Neuzeit : Bedingungen und Möglichkeiten / Hölz, Thomas 2002
Domkapitel und Fürstbischof : Zur Entwicklung des Konstanzer Wahlkapitulationswesens / Maier, Konstantin 2002
Personalunionen zwischen Stiftsstaaten : Administrative Chance oder Regierungschaos? / Wüst, Wolfgang 2002
Das Hochstift Bamberg als Schwerpunkt reichsritterschaftlicher Familienvernetzung : Entfaltungsmöglichkeiten am Beispiel adeliger Beamter (1583-1622) / Ninness, Richard 2002
"Policeyreformationen" : Eine Skizze der Policey im Fürststift Kempten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts / Kissling, Peter 2002
Der Mainzer Kurfürst und Reichserzkanzler und die oberschwäbischen Reichsprälaten von 1648 bis 1806 / Hartmann, Peter Claus 2002
Der geistliche Staat und die Medien der frühen Neuzeit : Zur Chronistik der Abtei Kempten / Laube, Volker 2002
Jubiläen in Klöstern und Stiften : Propaganda und Erinnerungskultur mit weltlich-geistlicher Weitsicht / Schuller, Ralph 2002
Kaisersäle in oberschwäbischen Reichsabteien : Wettenhausen, Kaisheim, Salem und Ottobeuren / Müller, Rainer A. 2002
Über Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsentwicklung geistlicher Staaten in Oberschwaben im 18. Jahrhundert : Ein Versuch zum Wirtschaftsstil geistlicher Staatswesen / Göttmann, Frank 2002
Prälaten und Agrarreform : Das Beispiel der Weinwirtschaft schwäbischer und bayerischer Klöster / Weber, Andreas Otto 2002
Gesamtbibliographie / Weber, Andreas Otto 2002
Die geistlichen Fürsten im Rahmen der Reichsverfassung 1648-1803 : Zum Stand der Forschung / Braun, Bettina 2002
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] H 03.03.03
[90a ] H 07.03.01.03
[92a ] E
[92c ] 05
[92d ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] betr. Ausbau d. Gerichtshoheit d. Landesherrn; hier mit SP auf geistl. Fürsten
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2002
[94f ] gri
[94i ] sch
[94o ] DB
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20150310/12:00:37-53373/160 osg
[99K ] 20150310/18:04:23-72895/969
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20030228/09:31:39
[99w ] 20050803
[M0m ] Ehemals Datei 201