Einträge zu dem Titel "Admonitio und praedicatio : Zur religiös-pastoralen Dimension von Kapitularien und kapitulariennahen Texten (507-814) / Buck, Thomas Martin (1997)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00352158
[15z ] 91X1
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Admonitio und praedicatio : Zur religiös-pastoralen Dimension von Kapitularien und kapitulariennahen Texten (507-814)
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kapitularien > Der Ausdruck Kapitularien (Einzahl: das Kapitular(e) oder Kapitularium) bezeichnet in der Rechtsgeschichte hoheitliche Anordnungen im Sinne von Gesetzen vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen.
Urkunden > Siehe auch: Bischofsurkunden; Kaiserurkunden; Papsturkunden; Königsurkunden
Katholische Theologie > Theologie
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Buck, Thomas Martin (JDG | GND)
[74 Erscheinungsort(e)] Frankfurt/M.
[75 Verlag(e)] Lang
[76 Erscheinungsjahr] 1997
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] XLV, 427 S.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Freiburger Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte : Studien u. Texte ; 9
[902 ] aD n03.3
[903 ] n11.2
[904 ] 1
[905 ] HS
[906 ] MO
[92a ] C
[92c ] 05
[92d ] 13
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Quelle: Dt. Arch. Erforsch. Mittelalters, 54 (1998) 1, S. 215 - NAch Hebis. Rechtstheologie
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2012
[94f ] bec D20120314
[94i ] sch
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] MO
[99e Änderungsdatum] 20150703/10:37:08-56288/729 obar
[99K ] 20150703/15:35:42-57064/1447
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19990203/10:43:39
[M0m ] Ehemals Datei 201