[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00329027 |
[15w | ] | cd00308270 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Kanonistik, Ekklesiologie und politische Theorie : Die Rolle des Kirchenrechts in der politischen Theorie des Mittelalters |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Ekklesiologie > Kirchenlehre; Kirchenbegriff; Kirchenverständnis > Theologie > Die Ekklesiologie ist im Christentum die theologische Reflexion über die Ekklesia, über ihr Wesen und ihre Bedeutung in der Heilsgeschichte im Kontext von Gottes Wirken. Die Ekklesia (lat.: ecclesia; die "Herausgerufene") ist hierbei die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen wurden, sich um ihn versammeln im Gottesdienst und von ihm zum Glaubenszeugnis und Dienst der Liebe gesendet werden. Sie organisiert sich in der Kirche, wird aber auch selbst zum Teil als Kirche bezeichnet. Im griechischen Grundtext des Neuen Testaments wird mit Ekklesia (latinisiert=Ecclesia) die christliche Gemeinde bezeichnet. Der Begriff findet hier sowohl für die lokale Gemeinschaft als auch für die universelle Kirche (Leib Christi) Verwendung. Bereits im Alten Testament wurde das Volk Israel aus Ägypten herausgerufen und ab jenem Zeitpunkt die Gemeinde Israel genannt. Die Gemeinde Jesu wird damit als das aus der Welt "herausgerufene" Volk Gottes gesehen, das sich im Namen Jesu versammelt. Politische Theologie > Theologie > Wikipedia:Einige Interpretatoren verbinden mit dem Begriff der Politischen Theologie eine Hinterlassenschaft aus dem philosophiegeschichtlichem Übergang vom Mythos zum Logos im alten Rom, als Varro mit dem Begriff "theologia civilis" die den Kaiserkult legitimierende "Bürgerliche Theologie" von der "theologia mythica" ("mythische Theologie") und "theologia naturalis" ("natürliche Theologie") abgrenzte. In der Übersetzung wurde dieser Begriff dabei meist als "Politische Theologie" wiedergegeben. Dabei handelt es sich aber aufgrund der damaligen Begriffsbedeutung von Theologie aus heutiger Sicht theoretisch weiterhin um politisch verzweckte "Mythologie" bzw. praktisch ausgeübt um "politischen Mythos" (Ernst Cassirer) bzw. "politische Religion" (Eric Voegelin). In dem Maße als im Mittelalter oder in der Neuzeit versucht wurde, diese "theologia civilis" in welcher Form und Absicht auch immer wiederzubeleben, wird heute von der "Politischen Theologie" bestimmter mittelalterlicher und neuzeitlicher Autoren gesprochen, meist in Abgrenzung zum Begriff "Politische Philosophie". Auch dabei handelt es sich aber nicht um Theologie im Sinne eines Reflektierens über Gott, sondern um eine Benutzung theologischer Gehalte zur Legitimierung politischen Verhaltens. > SWD:Q M, B 2006 (online) ; D Allgemein jede Theologie, insofern sie gesellschaftliche Auswirkungen zeigt oder zur Legitimation gesellschaftlicher und politischer (Herrschafts-)Strukturen eingesetzt wird; im engeren Sinn das von J. B. Metz entwickelte theologische Konzept, die eschatologischen Inhalte des christlichen Glaubens als kritisches Korrektiv innerhalb gesamtgesellschaftlicher Entwicklung zu interpretieren und so zur Überwindung ungerechter (gesellschaftlicher) Strukturen beizutragen. ; H Auch benutzt im Sinne der Politischen Theorie, wo der Begriff vor allem mit der Staatslehre Carl Schmitts verbunden ist. ; SYS 3.4a - 8.1 Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Miethke, Jürgen (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 1023-1051 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1997 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00330913 Stephen of Tournai, law, and reform in the later twelfth century / Conklin, George 1997 Reichs- und Nationalkonzilien : Die Kontroverse über ihre Existenzberechtigung / Schmidt, Hans-Joachim 1997 Die Konzilien in der vorgratianischen Zeit des Kirchenrechts / Hartmann, Wilfried 1997 Konzilsakten als Quellen für die Gesellschaftsgeschichte des westfränkischen Reiches um die Mitte des 9. Jahrhunderts / Felten, Franz J. 1997 Ordensstatuten und allgemeines Kirchenrecht : Eine Skizze zum 12./13. Jahrhundert / Melville, Gert 1997 Rechtswandel von Vogtei und Reichskirchengut durch das Wormser Konkordat / Faußner, Hans Constantin 1997 Dispens vom Gelübde der Keuschheit in der Kanonistik des späten Mittelalters : Zur normverändernden und rechtsbildenden Kraft politischer und gesellschaftlicher Interessen / Schreiner, Klaus 1997 Proceedings of the Ninth International Congress of Medieval Canon Law : Munich, 13-18 July 1992 / Landau, Peter; Müller, Joers 1997 Deux codifications synodales de XIIIe siècle : Angers et Cambrai ; Étude comparative / Avril, Joseph 1997 Hugo Grotius, medieval canon law and the creation of modern international law / Muldoon, James 1997 "Altare" und "ecclesia" : Zur Frühgeschichte des "beneficium ecclesiasticum" / Kerff, Franz 1997 Conciliar canons and manuscripts : The implications of their transmission in the eleventh century / Blumenthal, Uta-Renate 1997 'Non legitur in historia francorum' : Stephen of Tournai, the last Merovingians, and the Capetian dynasty / Peters, Edward 1997 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 11.02 |
[90a | ] | F 06.02.04 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 14 |
[92d | ] | 08 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Eher geistige Strömug als polit. Theorie! |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2000 |
[94f | ] | gri |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | BBAW |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20141112/12:03:48-17826/2485 obar |
[99K | ] | 20141113/07:39:25-34188/2568 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20000915/12:59:06 |
[99w | ] | 20050803 |