[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00328668 |
[15w | ] | cd00307997 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Frage der Legitimität rechtlicher Normierung in der politischen Theorie des 14. Jahrhunderts |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Gewohnheitsrecht > Common Law > Das Common Law ist das in vielen englischsprachigen Ländern geltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht). Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Politisches Denken > Politische Ideen; Politisches Bewusstsein > Politische Ethik; Politische Philosophie Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Miethke, Jürgen (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 171-202 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2000 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00328047 Der mittelalterliche Kaisergedanke als Rechtslegitimation / Dilcher, Gerhard 2000 Das Legitimitätskonzept Max Webers / Breuer, Stefan 2000 Die Begründung des Rechts als historisches Problem / Willoweit, Dietmar; Müller-Luckner, Elisabeth 2000 Der Usus modernus oder die geschichtliche Begründung des Rechts : Zur rechtstheoretischen Bedeutung des Methodenwandels im späten 17. Jahrhundert / Willoweit, Dietmar 2000 Neukantianische Rechtsbegründung / Kersting, Wolfgang 2000 Der Grund des Rechts in Gewohnheit und Herkommen / Weitzel, Jürgen 2000 Das Recht des Rechts und das Recht der Herrschaft / Hofmann, Hasso 2000 Die Gewohnheit des Rechts und das Gewohnheitsrecht : Die geistigen Grundlagen des klassischen römischen Rechts mit einem vergleichenden Blick auf die Gewohnheitsrechtslehre der Historischen Rechtsschule und der Gegenwart / Behrends, Okko 2000 Rechtsbegründung und Rechtsbegriff : Ein Nachwort / Willoweit, Dietmar 2000 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 03.03.02 |
[90a | ] | F 04.02 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 05 |
[92d | ] | 06 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | betr. auch Gewohnheits- u. Naturrecht; daher mit verschlagw. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2000 |
[94f | ] | gri |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | DB |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20141112/12:03:36-18139/2450 obar |
[99K | ] | 20141113/07:39:19-34145/2531 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20000906/16:29:10 |
[99w | ] | 20050803 |