[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00327387 |
[15w | ] | cd00306665 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | "Et teneat eam per dexteram manum in sua manu dextera ..." : Zur Handgestik mittelalterlicher Trauungen |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten. Symbolik Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Leisching, Peter |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 311-330 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1996 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00324133 Verzeichnis der wissenschaftlichen Arbeiten Rudolf Weigands / kein Autor 1996 De Iure Canonico Medii Aevi : Festschrift für Rudolf Weigand / Landau, Peter; Petzoldt, Martin 1996 Über Liebe und Ehe im früheren Mittelalter : Einige Bemerkungen zu einer Geschichte des Gefühls / Hartmann, Wilfried 1996 Exekutoren der Provinzialstatuten im Erzbistum Mainz während des hohen und späten Mittelalters / May, Georg 1996 Das Kirchenrecht in der Weltchronik des Mönchs Albert / Sprandel, Rolf 1996 The marriage of unfree persons : Twelfth century decretals and letters / Bocarius, Antonina Sahaydachny 1996 Zum Einfluß gelehrten Rechtsdenkens in Urkunden des 13. Jahrhunderts / Willoweit, Dietmar 1996 A propos de l'episcopat medieval (XIIe-XIIIe siècles) / Gaudemet, Jean 1996 Die Prager Vorträge von Uberto de Lampugnano / Kejř, Jiří 1996 'Collecting tidbits' : Aulus Persius Flaccus and bishop Burchard of Worms / Somerville, Robert; Winroth, Anders 1996 De fide catholica et primo precepto legis : Kirchenrechtlich-Theologisches in der weltlichen Gesetzgebung des Frühmittelalters / Mordek, Hubert 1996 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | E 06.02.04 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2000 |
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[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20130703/09:15:16-5850/597 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20000629/16:32:12 |
[99w | ] | 20050803 |