Einträge zu dem Titel "Kirchenregiment und Kirchenzucht im frühneuzeitlichen Kleinstaat : Studien zu den herrschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Kirchenregiments der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken 1410-1793 / Konersmann, Frank (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Kirchenregiment und Kirchenzucht im frühneuzeitlichen Kleinstaat : Studien zu den herrschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Kirchenregiments der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken 1410-1793
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Landeshoheit > Landesherrschaft; Territorialherrschaft; Landesherrlichkeit; Herrscherwechsel > Herrschaft; Territorialpolitik
Kirchenpolitik
Kirchenzucht > Kirchenzucht ist ein im Protestantismus verwendeter Begriff, unter dem vielfältige Bemühungen zur Sicherstellung der kirchlichen Ordnung und Lehre zusammengefasst werden. Mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung der kirchlichen Ordnung und Lehre umfassen eine breite Palette, angefangen von der Abmahnung etwa eines kirchlichen Amtsträgers bis hin zur Aberkennung von kirchlichen Rechten, zum Beispiel dem Ausschluvom Abendmahl. In der evangelischen Kirchengeschichte kommt der Kirchenzucht vor allem in den reformierten Kirchen eine wichtige Bedeutung zu. Teile der reformierten Theologie sehen in ihr (neben der Wortverkündigung und der Sakramentsverwaltung) ein drittes, zwingendes Merkmal einer Kirche (eine nota ecclesiae). Die Hochschätzung der Kirchenzucht in reformierten Kirchen geht insbesondere auf Martin Bucer und Johannes Calvin zurück. Ihre theologische Begründung wurzelt im Neuen Testament, und zwar besonders in Matthäus 18,15-17: "Sündigt aber dein Bruder an dir, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein . Hört er . nicht, so sage es der Gemeinde."
Konfessionalisierung > Gegenreformation; Religiöser Wandel
Summepiskopat > Kirchenregiment (Staat); Landesherrliches Kirchenregiment > Staatskirchenrecht > Ein staatskirchenrechtliches System, in dem der Landesherr als summus episcopus (oberster Bischof) bestimmte Rechte in der ihm untergeordneten Landeskirche innehatte. Der Summepiskopat bestand in den deutschen evangelischen Landeskirchen bis 1918.
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00399351
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Konersmann, Frank (JDG | GND)
[74 Erscheinungsort(e)] Speyer
[75 Verlag(e)] Verl. d. Zechnerschen Buchdruckerei
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 718 S. : Ill., Kt., Tab.
[81 Allg.Fußnote] Zugl.: Bielefeld, Diss., 1995
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Veröffentlichungen des Vereins für Pfälzische Kirchengeschichte ; 19) (Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte ; 121
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] A 06.02.03
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