[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00316878 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Päpstliche Gesetzgebung und Kodifikationspläne für das kanonische Recht im 15. und 16. Jahrhundert |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Papsttum Rechtsquellen > Rechtsbücher; Rechtsquellenlehre; Fränkisches Recht Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | s200412435b |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Becker, Hans-Jürgen (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 277-295 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2001 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00318301,0001 Nikolaus von Kues als Jurist / Meuthen, Erich 2001 Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen : Rationales und traditionales Rechtsdenken im ausgehenden Mittelalter / Willoweit, Dietmar 2001 Recht, Verfassung und Politik in Rechtsgutachten spätmittelalterlicher deutscher und italienischer Juristen, vornehmlich des 15. Jahrhunderts / Isenmann, Eberhard 2001 Vom langen und nur kurze Zeit erfolgreichen Weg zu einem einheitlichen Verfassungsverständnis in der älteren deutschen Geschichte / Moraw, Peter 2001 Die Gutachtertätigkeit der Theologischen Fakultät Rostock nach der Reformation / Kaufmann, Thomas 2001 Gelehrte Ketzerei und kirchliche Disziplinierung : Die Verfahren gegen theologische Irrlehren im Zeitalter der scholastischen Wissenschaft / Miethke, Jürgen 2001 Das Ringen um die Reichsjustiz im Konfessionellen Zeitalter : Ein Kampf um die "Forma Reipublicae" (1555-1648) / Jahns, Sigrid 2001 "Got is selve recht" : Angewandte Theologie in Rechtsordnungen und Rechtsverfahren des späten Mittelalters / Schreiner, Klaus 2001 Zur Professionalisierung gelehrter Tätigkeit im deutschen Spätmittelalter / Schwinges, Rainer Christoph 2001 Bericht über Kolloquien der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters 1996 bis 1997 / kein Autor 2001 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 06.02.04 |
[90a | ] | F 06.02.03.02 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 08 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | betr. v.a. auch das Werden des Corpus Juris Canonici |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2001 |
[94f | ] | gri |
[94o | ] | DB |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20131101/16:29:52-38016/28 owie |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20020226/09:49:32 |
[99w | ] | 20050803 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 101 |