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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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00294081
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Der deutsche Kulturstaat
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Kulturpolitik > Kulturförderung; Denkmalpolitik; Bibliothekspolitik Kulturstaat > Kulturstaatlichkeit > Kulturstaatlichkeit ist ein Beispiel für ein Staatsziel. Es bedeutet, dader Staat die kulturellen Einrichtungen, die Kunst, die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Bildung und die künstlerische Betätigung schützt und fördert. Der preußische Staat hat seit dem Jahr 1817 mit der Einrichtung eines Kultusministeriums (Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten) - eines der frühestens seiner Art in Europa - neben der Verwaltung auch die Förderung von Kultur in ihren damaligen Hauptbereichen Unterricht (Schulen und Universitäten), Wissenschaften (Akademien) und Künste mehr und mehr als eine eigene Aufgabe erkannt und realisiert. Aufgrund seiner damals auch international beachteten Leistungen in der Schul-, Wissenschafts- und Kunstpolitik war Preußen bis zum Jahr 1933 zunehmend von einer hohen Kulturstaatlichkeit geprägt. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Schutz und die Förderung der Kultur in ihrem Grundgesetz bislang nicht verankert. Die Enquête-Kommission Kultur in Deutschlandδ empfahl im Juni 2005 dem Deutschen Bundestag in ihrem Zwischenbericht die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Danach soll dieses um einen zusätzlichen Artikel 20b mit dem Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" ergänzt werden.
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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168-180
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[90
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[Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]]
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R 13.02
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1999
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[96
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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19991124/13:44:29
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