[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00285566 |
[15w | ] | cd00285520 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Volksaufklärung und Rechtspädagogik in politischer Absicht |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Volksaufklärung > Volksbildung (Aufklärung) > Aufklärung > Durch Wissensvermittlung, Popularisierung, Schul- u. Bildungsreformen das aufgeklärte Gedankengut breiten Gesellschaftsschichten zu vermitteln |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00399859 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | (DE-588)118757997 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Gose, Walther |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 9-37 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1999 |
[81 | Allg.Fußnote] | Carl Gottlob Svarez |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00285120 Zur Geltung des Allgemeinen Staatsrechts / Schelp, Robert 1999 Fontane und die Zeit des Allgemeinen Landrechts / Wolff, Jörg 1999 Zur Ideen- und Rezeptionsgeschichte des Preußischen Allgemeinen Landrechts : Trierer Symposion zum 250. Geburtstag von Carl Gottlieb Svarez / Gose, Walther; Würtenberger, Thomas 1999 Grundrechtsschutz im ausgehenden 18. Jahrhundert / Würtenberger, Thomas 1999 Der Gesetzesbegriff des Preußischen Allgemeinen Landrechts in Theorie und Praxis / Eckert, Jörn 1999 Der Monarch als Depositar des Allgemeinwillens / Krause, Peter 1999 Zur Entstehung des Allgemeinen Landrechts : Entstehungsphasen und Krisen bis zur Entstehung des gedruckten Entwurfs des AGB / Barzen, Carola 1999 Das ALR im Spiegel von Erwartung, Lob und Kritik / Hattenhauer, Hans 1999 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | I 11.03.03.04 |
[92a | ] | E |
[92c | ] | 13 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Erläuterung sämtl. großer Gesetzeswerke durch Svarez. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1999 |
[94o | ] | BBAW |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20130916/09:43:09-735536/77 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19990920/09:49:01 |
[99w | ] | 20050803 |