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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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00280120
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Bauern am Reichstag? : Zum Verhältnis reichsunmittelbarer ländlicher Gemeinwesen zur Reichsstandschaft
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Landgemeinden > Dorfgemeinden; Ortsgemeinden; Gemeinden > Dörfer Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet. Reichstage (bis 1806) > Immerwährender Reichstag > Ständische Verfassung > Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich von 1663 bis 1806 in Regensburg. - Verweisung ist SWD-gerecht! Reichsunmittelbarkeit > Reichsfreiheit
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Lindau (Bodensee) (JDG | GND)
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[40
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Hauptverfasser]
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Kegel-Schorer, Catherine de
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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433-441
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[Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]]
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F 03.02.01
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1999
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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19990504/14:59:35
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