Einträge zu dem Titel "Von der Subsidiaritätsklausel zum Analogieverbot : Über das wechselseitige Verhältnis der Strafrechtsquellen im Heiligen Römischen Reich am Beispiel der österreichischen Länder / Neumair, Michael (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Von der Subsidiaritätsklausel zum Analogieverbot : Über das wechselseitige Verhältnis der Strafrechtsquellen im Heiligen Römischen Reich am Beispiel der österreichischen Länder
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Landrecht > Recht
Reichsrecht > Reichsgewalt > Staatsrecht
Strafrecht > Militärstrafrecht > Recht
Subsidiaritätsprinzip > Subsidiarität > Rechtslehren > Subsidiarität (von lat. subsidium Hilfe, Reserveδ) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.
[31g diverse Spezialschlagwörter] Österreich (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Neumair, Michael
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 491-510
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00260369
Gedächtnisschrift Herbert Hofmeister / Ogris, Werner; Rechberger, Walter H. 1996
Schriftenverzeichnis - Herbert Hofmeister / Gnant, Christoph 1996
Der "Tractatus de juribus incorporalibus" von 1679 als Vorläufer des österreichischen Grundbuchrechtes / Palme, Rudolf 1996
"Bachs Denkschrift" von 1851 : Ein Forschungsirrtum / Brauneder, Wilhelm 1996
Das Geschlechterverhältnis in der Rechtslehre Franz von Zeillers / Floßmann, Ursula 1996
Die Berliner "Grundzüge" eines Gesetzentwurfes zum Urheberschutz : Ein gescheiterter Versuch im Deutschen Bund (1833/34) / Wadle, Elmar 1996
Zur Genesis des "Werkvertrags" in Künstler-Verpflichtungen des mittelalterlichen Tirol / Morsak, Louis C. 1996
Französisches Notariat in Österreich : Seine Einführung unter napoleonischer Fremdherrschaft, sein Fortleben im Vormärz und sein Einfluß auf die österreichischen Notariatsordnungen / Neschwara, Christian 1996
Arbeitssuche und Arbeitszwang in der Neuzeit / Benöhr, Hans-Peter 1996
Zur Reform des Strafverfahrens im Königreich Sachsen / Lieberwirth, Rolf 1996
Drogenpolitik in Österreich, dargestellt am Beispiel der Alkoholgesetzgebung vom 15. bis ins frühe 19. Jahrhundert / Lehner, Oskar 1996
Zur Entwicklung und Transformation des Stadtrechts in Böhmen am Ausgang des Mittelalters / Malý, Karel 1996
Die Rechtsstellung des Kaisers nach dem Projekt einer Capitulatio perpetua vom 8. Juli 1711 / Buschmann, Arno 1996
Grundzüge des Erzstift-Salzburgischen Zigeunerrechts : Ein Beitrag zur geschichtlichen Randgruppenforschung / Putzer, Peter 1996
Die erbländischen Landstände im Zeitalter Maria Theresias : Bedeutung und Bewertung in den Kronprinzenvorträgen für Joseph (II.) / Hartl, Friedrich 1996
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] H 03.03.02
[90a ] I 03.03.02
[92a ] E
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Verh. von territorialem Strafrecht zum Reichsrecht. Reichsrecht trat immer mehr hinter d. Landrecht zurück.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1998
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20120913/12:17:44 bec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19980605/12:58:00
[99w ] 20050803