[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00275893 |
[15w | ] | cd00275792 |
[15z | ] | 91X1 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Men as citizens and women as wives : The enlightenment codification of law and the establishment of separate spheres |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Aufklärung > Gegenaufklärung; Frühaufklärung; Spätaufklärung; Katholische Aufklärung Frauen > Mädchen Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Landrecht > Recht Männer Rechtsstellung |
[37 | Sprache(n) des Textes] | eng |
[40 | Hauptverfasser] | Gray, Marion W. |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 279-297 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1998 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00266449 Reich oder Nation? : Mitteleuropa 1780-1815 / Duchhardt, Heinz; Kunz, Andreas 1998 Austria and Prussia, 1813-1848 : Pause in the rivalry or shift in the paradigm? / Schroeder, Paul W. 1998 War and legitimation in Germany in the revolutionary age / Ingrao, Charles 1998 Reich oder Republik? : Pläne und Ansätze zur republikanischen Neugestaltung im Alten Reich 1790-1800 / Neugebauer-Wölk, Monika 1998 Landstände im Heiligen Römischen Reich an der Schwelle der Moderne : Zum Problem von Kontinuität und Diskontinuität um 1800 / Neugebauer, Wolfgang 1998 Good and true Germans : The "nationalism" of the 'Rheinbund' princes, 1806-1814 / Billinger jr., Robert D. 1998 Gewerberegionen und Handel in Deutschland im 18. Jahrhundert : Beobachtungen am Beispiel des Wirtschaftsraums zwischen Rhein und Weser / Reininghaus, Wilfried 1998 Stein und die deutsche Verfassungsfrage in den Jahren 1812 bis 1815 / Hundt, Michael 1998 Kontinuität und Reform der Strafjustiz zwischen Reichsverfassung und Rheinbund / Härter, Karl 1998 Verkehr und Binnenhandel in Mitteleuropa 1750-1850 : Forschungsdefizite und Forschungsperspektiven / Kunz, Andreas 1998 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | I 03.03.02 |
[90a | ] | K 03.03.02 |
[92a | ] | E |
[92b | ] | F |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Die Rechtsstellung von Frau u. Mann in d. Familie in d Landrechtskodifikationen. Rechtsstellung war geprägt vom Familienbild d. Aufklärung. - Be |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1998 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20130916/11:51:53-719632/52 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19980707/11:13:25 |
[99w | ] | 20050803 |