[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00274174 |
[15w | ] | cd00274084 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Kodifikationspläne in deutschen Territorien des 18. Jahrhunderts |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Landeshoheit > Landesherrschaft; Territorialherrschaft; Landesherrlichkeit; Herrscherwechsel > Herrschaft; Territorialpolitik Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Rechtsreformen > Justizreformen > Rechtspolitik; Reformpolitik |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)12040625X = Dölemeyer, Barbara |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 201-223 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1998 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00266033 Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit / Dölemeyer, Barbara; Klippel, Diethelm 1998 Die Philosophie der Gesetzgebung : Naturrecht und Rechtsphilosophie als Gesetzgebungswissenschaft im 18. und 19. Jahrhundert / Klippel, Diethelm 1998 Usus modernus und Gesetzgebung / Schiemann, Gottfried 1998 Grundanliegen bürgerlicher Privatrechtskodifikationen / Caroni, Pio 1998 Frühneuzeitliche Gesetzgebung : Einzelaktionen oder Wahrung einer Gesamtrechtsordnung? / Brauneder, Wilhelm 1998 Gesetzgebung des Reichs und Recht im Reich vom 16. bis 18. Jahrhundert / Mohnhaupt, Heinz 1998 Gesetzgebung und administrative Praxis im Staat des Ancien régime : Beobachtungen an den badischen Vogt- und Rügegerichten des 18. Jahrhunderts / Holenstein, André 1998 Staatsräson und Konfessionalisierung als Faktoren absolutistischer Gesetzgebung : Das Beispiel Böhmen (1627) / Kunisch, Johannes 1998 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | I 03.03.02 |
[92a | ] | E |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | 76a nachtragen (1998). Ist erl. Vz. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1998 |
[94o | ] | 1a |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20141202/13:54:51-732235/900 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19990217/15:37:49 |
[99w | ] | 20050803 |