Einträge zu dem Titel "Die Veränderungen des kanonischen Rechts durch die Reformation und die Religionsverfassung des Alten Reiches / Heckel, Martin (1998)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Veränderungen des kanonischen Rechts durch die Reformation und die Religionsverfassung des Alten Reiches
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Reformation
Staatskirchenrecht > Religionsrecht; Religionsverfassungsrecht; Kirchenhoheit; Reichskirchenrecht; Ius reformandi > Öffentliches Recht
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Heckel, Martin (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 25-67
[76 Erscheinungsjahr] 1998
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00265565,0001
Recht und Verfassung im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit / Boockmann, Hartmut 1998
Bericht über Kolloquien der Kommission zur Erforschung der Kultur des Mittelalters 1994 bis 1995 / kein Autor 1998
Die stadtbürgerliche Gesellschaft und die Verrechtlichung der Lebensbeziehungen im Wandlungsprozeß zwischen Mittelalter und Neuzeit / Dilcher, Gerhard 1998
Gelehrte Juristen im Dienst der deutschen Territorialherren von Kurmainz (1250-1440) / Männl, Ingrid 1998
Von der Gewohnheit zum Recht : Der Sachsenspiegel im späten Mittelalter / Kroeschell, Karl 1998
Gelehrte Juristen im Dienst der römisch-deutschen Könige des 15. Jahrhunderts / Heinig, Paul-Joachim 1998
Zur Rezeption des römischen und kanonischen Rechts in Deutschland von den Anfängen bis zum Beginn der frühen Neuzeit : Überblick, Diskussionsstand und Ergebnisse / Sellert, Wolfgang 1998
Italienisches gelehrtes Recht im Nürnberg des 15. Jahrhunderts / Walther, Helmut G. 1998
Das kanonische Recht im vorreformatorischen Zeitalter / Becker, Hans-Jürgen 1998
Gelehrte Juristen im spätmittelalterlichen Nürnberg / Boockmann, Hartmut 1998
Der Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler als Rechtsdenker und Advokat der Reformation / Hamm, Berndt 1998
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] G 07.02
[92a ] D
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] reformat. Beweg. beeinflußt sowohl Kirchenrecht d. kath. als auch Staatskirchenrecht (Relig.verf. d. Reiches bis Ende d. 19. Jh.)
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1998
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20150330/13:17:34-933692/1598 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19980312/12:56:13
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